Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

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Feuerschutz und Feuerversicherung 
von 11245 (11245) m, an die Uhr im Schulhaus Höfen 1 (1) Nebenuhr mit einer Leitungs— 
länge von 60 m. Die Gesamtlänge der Leitungen betrug am Schlusse des Berichtsjahres 
57395 67 305) m. Die Unterhaltung der elektrischen Uhren kostete 5313 (4974) M, die der 
28 gewöhnlichen Schlaguhren 1392 (1210) A. Ein zerbrochenes Glaszifferblatt der Uhr an 
der Westseite des Weißen Turmes sowie der auf dem Turm der Christuskirche wurde durch 
ein neues ersetzt; die Kosten beliefen sich auf 443 (553) 6. Am Ende des Berichtsjahres 
bestanden die zu unterhaltenden Klingelleitungen und elektrischen Schlösser aus 200 (200) 
Anlagen mit 133 (133) Elementen; sie zu unterhalten erforderte 993 (995) M. 
Weiter hat die Branddirektion die Aufsicht über die Anlage der Blitzableiter 
zu führen und ihre regelmäßige Untersuchung, entsprechend den ortspolizeilichen Vorschriften, 
vorzunehmen. Im Berichtsjahre wurden 31 (28) Neuanlagen hergestellt, so daß am Schlusse 
des Jahres 3439 (3411) Blitzableiteranlagen vorhanden waren. Untersucht wurden 80(6370) 
Blitzableiteranlagen. 
Zur Kenntnis der Branddirektion kam 1 6) Blitzschlag: am 23. Mai wurde das 
Wohnhaus Holzschuherstraße 9 vom Blitz getroffen. Es war ein sogenannter kalter Schlag, 
der nur das Dach des Gebäudes beschädigte. 
Die Einnahmen an Gebühren für Untersuchung der Blitzableiter betrugen 1874 (1098) 4. 
2. Gebäudebrandversicherung. 
Das Versicherungsjahr läuft vom 1. Oktober bis 30. September. 
Die Versicherungssumme sämtlicher bei der Bayerischen Landesbrandversicherungs— 
anstalt versicherten Gebäude und Zugehörungen in der Stadt Nürnberg betrug am 1. Oktober 1916 
in der J. Bauartsklasse 658 201 670 Ab, in der II.: 52879 560 M, in der III.: 47 310210 M, 
in der IV. Bauartsklasse 1449 570 M, hierzu Kriegsversicherung 35 220 &0; im ganzen 759 876 230 4. 
Die Jahresbeiträge berechnen sich nach Artikel 59, 60, Absatz 1 Ziffer 1 und 2, 
und Absatz 2 sowie Artikel 63 des Brandversicherungsgesetzes bei Einhebung von 7/10 des 
ganzen Beitrages auf 633 443,84 M, nach Artikel 11 auf 4597,79 M, nach Artikel 66, 
Absatz 1 auf 9000,90 “6 und Beitragserhöhungen nach Artikel 64 Absatz 2 auf 35,49 403; 
im ganzen auf 647 078, 02 M. 
Versichert waren in der J. Bauartsklasse 27 261, in der Il.: 8200, in der III.: 12784 
und in der IV. Bauartsklasse 305; im ganzen 48 550 Gebäude. 
Brandfälle kamen im Versicherungsjahr: 1915,16 142 vor; 147 Versicherte haben 
Sehaden erlitten und 156 Gebäude nebst 2 Zugehörungen wurden ganz oder teilweise zerstört: 
Davon kamen auf die 
J. Klasse 127 Gebäude, 2 Zugehörungen, 6 930 240 .4 Versicherungssumme, 84 101 .40 Entschädigung 
II. 245 600, 3458, 
III. 252 070, 849., 
zusammen 156 Gebäude, 2 Zugehörungen, 7 427 910 4 Versicherungssumme, 38 403 .M Entschädigung 
16 beschädigte Gebäude mit 508 8006 Versicherungssumme und 4 125 6 Entschädigung 
waren nach Artikel 60 Ziffer 1 des Brandversicherungsgesetzes veranlagt. 
Als Entstehungsursache waren angegeben: 
mutmaßlich vorsätzliche Brandstiftung Dritte.. .. 
fahrlässige
	        
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