fullscreen: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

RL. 
Nürnberger Handwerksereignisse mit den herauf- 
ziehenden Stürmen in der grossen Politik im Reiche 
nahe (2939, 2940). 
Einige Gesuche der Meister betreffs Abänderung 
der Ordnung bieten nichts Neues. Interessant ist ein 
erneutes Auftreten des Hans Ponacker im Jahre 1532, 
Der Rat lässt mit dem Handwerk der Plattner ver- 
handeln, ob er Lorentzen Stouber ein stehlin geliger 
machen darf. Der Rat scheint anfänglich dafür zu 
sein, lehnt es aber am gleichen Tage 26. II. ab. Diese 
Entscheidung ist ein neuer Beweis für die uns öfters 
entgegengetretene Liberalität der Behörde, welche 
dieselbe vor andern, besonders vor zünftlerischen Re- 
gierungen, bei Berücksichtigung von Wünschen Ein- 
zelner und einzelner Gruppen ausgezeichnet haben 
dürfte. Es sind gerade zwei Jahre vergangen, seit 
der Rat den Streit zwischen Sattlern und Plattnern 
geschlichtet hat, und jetzt ist er es, der eine Aus- 
nahme befürwortet. Gleichzeitig ist der steigende 
Einfluss des Handwerks in diesen Fragen beachtens- 
wert, denn man wird diesen Vorgang doch wohl als 
symptomathisch auffassen dürfen (1941/2). Das Jahr 1537 
bringt einen Zug zünftlerischer Bestrebungen, welcher 
durch Bestrafung der Missetäter geahndet wird (2246). 
Einige Gesellen (!) hatten einen andern mit einem 
Gulden bestraft. Auch in diesem Falle mutet uns die 
Rechtspflege des Rates in gewerbepolizeilichen Dingen 
eigentümlich an. Alle Beteiligten sollen vernommen 
und diejenigen auf zwei Tage ins Loch zur Strafe 
angesagt werden, welche nit an eyds statt angloben 
mögen, das sy solcher straf kain ursach geben. Die 
Schuldigbefundenen sollen ausserdem den Gulden 
wiedergeben. Was der Betreffende eigentlich ver- 
brochen haben soll, ist nicht zu erkennen, das Protokoll
	        
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