RL.
Nürnberger Handwerksereignisse mit den herauf-
ziehenden Stürmen in der grossen Politik im Reiche
nahe (2939, 2940).
Einige Gesuche der Meister betreffs Abänderung
der Ordnung bieten nichts Neues. Interessant ist ein
erneutes Auftreten des Hans Ponacker im Jahre 1532,
Der Rat lässt mit dem Handwerk der Plattner ver-
handeln, ob er Lorentzen Stouber ein stehlin geliger
machen darf. Der Rat scheint anfänglich dafür zu
sein, lehnt es aber am gleichen Tage 26. II. ab. Diese
Entscheidung ist ein neuer Beweis für die uns öfters
entgegengetretene Liberalität der Behörde, welche
dieselbe vor andern, besonders vor zünftlerischen Re-
gierungen, bei Berücksichtigung von Wünschen Ein-
zelner und einzelner Gruppen ausgezeichnet haben
dürfte. Es sind gerade zwei Jahre vergangen, seit
der Rat den Streit zwischen Sattlern und Plattnern
geschlichtet hat, und jetzt ist er es, der eine Aus-
nahme befürwortet. Gleichzeitig ist der steigende
Einfluss des Handwerks in diesen Fragen beachtens-
wert, denn man wird diesen Vorgang doch wohl als
symptomathisch auffassen dürfen (1941/2). Das Jahr 1537
bringt einen Zug zünftlerischer Bestrebungen, welcher
durch Bestrafung der Missetäter geahndet wird (2246).
Einige Gesellen (!) hatten einen andern mit einem
Gulden bestraft. Auch in diesem Falle mutet uns die
Rechtspflege des Rates in gewerbepolizeilichen Dingen
eigentümlich an. Alle Beteiligten sollen vernommen
und diejenigen auf zwei Tage ins Loch zur Strafe
angesagt werden, welche nit an eyds statt angloben
mögen, das sy solcher straf kain ursach geben. Die
Schuldigbefundenen sollen ausserdem den Gulden
wiedergeben. Was der Betreffende eigentlich ver-
brochen haben soll, ist nicht zu erkennen, das Protokoll