Objekt: Das Hans Sachsfest in Nürnberg am 4. und 5. November 1894

— 8. dDie Hans Sachsausstellung 84 159 
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thon, die auch zehanden zebringen vnd so vil nuer muglich 
dorkomen, damit sie nit verner auß gehen. 
Desgleichen soll auch der Sachs, schuster, zered gehalten 
werden seiner gemachten vers halben vnd dan nach beder 
gehabter antwort peym radt fragen, ob man auch straff wol 
gegen ine vurnemen oder nit. 
Bey dem Oseander sollen auch die beschiden herrn auch 
eins radtz misfallen vnd den nachtail, der gemainer stat dero— 
halten entstehen mocht, furhalten, das er auch pillich sich solchs 
on wissen vnd willen eins erbern radtss] außgehen zelassen 
enthalten hat vnd furohin entlich enthalten soll. 
El. Folckmer.“ 
Auf der anderen Seite des Blattes 20 dieses Bändchens 
sind unterm 28. März in dieser Sache noch zwei weitere Be— 
schlüsse des Rats mit nachstehendem Wortlaut vorgetragen: 
„Dem Guldenmund ableynen, der gemeinen büchlein halb 
erstattung zu thuen oder widerzugeben, auch ime zu sagen, ein 
erber rath werd di straff bey sich behalten. 
Hans Sachsen schuster sol man sagen, das er sich ent— 
halt, eynich büchlein oder reymen zumachen oder ausgeen zulassen, 
ein rat wol auch vmb das geubt die straff bey sich behalten.“ 
Das Pfarramt St. Sebald hatte den Band der Toten— 
bücher in Vorlage gebracht, der unter Nr. 4339 in größerer 
lateinischer Schrift den Tod des Dichters und zwar an dem 
Begräbnistage, 21. Januar, verzeichnet: 
„Hans Sachse Teutscher Poet vnd gewesener Schumacher 
im Spitlgeßchen.“ 
Bemerkt sei übrigens, daß das nicht ausgestellte Toten— 
buch des kgl. Kreisarchivs in einem Eintrag mit größeren, 
daligraphischen Schriftzugen und in der sonst ganz ungewöhn— 
lichen Form einer wenn auch schlechten Zweizeile gleichfalls 
unterm 21. Januar des Dichters gedenkt: 
„Gestorben ist Hans Sachs der alte teutsche poet, 
Gott verleih ihm und uns ein fröliche urstet.“ 
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