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Angaben macht, oder die verlangten Angaben wider besseres
Wissen unterlässt, oder geflissentlich bezügliche ihm bekannte
Thatsachen verschweigt, oder einen Hund ausstellt, an welchem
zur Täuschung des Publikums Veränderungen vorgenommen sind,
verliert jeden Anspruch auf.einen Preis und ist in der Folge von
jeder Ausstellung ausgeschlossen, geht auch aller durch eine etwa
erfolgte Prämiirung erworbenen Rechte verlustig.8
Vereine, welche Spezialpreise stiften, für die nur ihre Mit-
glieder concurrenzberechtigt sein sollen, werden ersucht, bis spätestens
den 20. Juni 1896 der Geschäftsstelle ein vollständiges und bis
zum Tage berichtigtes Mitgliederverzeichniss zu übergeben. Ge-
schieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, so muss die Vergebung
der betreffenden Spezialpreise dem stiftenden Vereine selbst über.
lassen bleiben, ohne dass in der amtlichen Preisliste der Zuertheilung
dieses Preises Erwähnung gethan werden kann.
5 24. Verkauf ausgestellter Hunde. Der Besitzer eines zur
Ausstellung gelangenden Hundes ist verpflichtet, denselben zu dem
Preise abzugeben, den er auf dem Anmeldeschein als Verkaufspreis
oezeichnet hat, falls bis zum Schluss der Ausstellung Jemand den
Erwerb des Hundes beansprucht.
Wünscht daher. der Besitzer seinen Hund nicht zu verkaufen,
so hat er die betreffende Rubrik mit dem Worte „unverkäuflich“
auszufüllen.
Eine Herabsetzung des geforderten Preises während der Aus-
stellung‘ ist statthaft, doch muss hiervon der Geschäftsstelle An-
zeige gemacht werden, welche dies durch ein Plakat über dem
Platz des Hundes zur Kenntniss der Besucher bringen wird. In
diesem Falle ist jedoch beim Verkauf des Hundes von dem Ver-
käufer die Gebühr von dem im Katalog und Anmeldeschein be-
zeichneten ursprünglichen Verkaufspreis zu zahlen. Verkäufe sind
nur dann als gültig zu betrachten, wenn sie durch die Geschäfts-
stelle der Ausstellung vermittelt werden. Verkaufte Hunde können
von den Käufern nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung
von der Ausstellung entfernt werden.
Der Betrag für einen auf der Ausstellung gekauften Hund ist
an der Geschäftsstelle zu entrichten und wird innerhalb 14 Tagen
nach‘ Schluss der Ausstellung dem Verkäufer gegen Quittung und
unter Abzug von 10 vom Hundert zu Gunsten der Ausstellung s-
Kassa zugestellt.
$ 25. Die Ausstellungsleitung wird dafür Sorge tragen, dass
liejenigen Hunde, welche Preise gewinnen, in das Deutsche Hunde-
Stammbuch eingetragen werden. Die Kosten der Eintragung werden
bei Geldpreisen in Abzug gebracht und sind bei Ehrenpreisen vor
Auslieferung derselben zu entrichten; bei anderen Preisen, H.L.E.
und L. E. ist die Gebühr mit .4 2.— bei der Ausführung zu
zahlen oder wird nachgenommen. Bei Anmeldnng eines Hundes
ist deshalb stets anzugeben, ob er bereits im Deutschen Hunde-
Stammbuch eingetragen ist. Wird dies unterlassen. so kann der