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Die Beschlüsse des Jahres 1708 bilden auf lange
Jahre hinaus die Grundlage für das Verhältnis zwischen
Bleistiftmachern und Schreinern, Denn merkwürdiger-
weise hören wir von dem Jahr 1709 ab, wo noch einmal
vergeblich um die Trennung vom Schreinerhandwerk und
um Errichtung einer eigenen Lade nachgesucht wird,'!)
absoluts nichts mehr von neuen Bestrebungen der sonst
so petitiouslustigen Bleistiftmacher,
Der Grund für diese auf den ersten Blick auffallende
Erscheinung ist ein sehr einfacher: Der Gegenstand, um
den gekämpft wird, ist ein anderer geworden; früher
handelte es sich um einen Existenzkampf, um einen Kampf
für den Fortbestand des Bleistiftmachergewerbes, jetzt aber
zilt es nur noch, die schon halb eingetretene Scheidung
zwischen Bleistiftmacher- und Schreinergewerbe in eine
vollständige umzuwandeln. Dass der momentane Zustand
aber ein auf die Dauer unhaltbarer ist, dass die schliess-
liche Trennung der beiden Handwerke nur noch eine
Frage der Zeit sein kann, das sehen die Bleistiftmacher
sehr wohl ein und sie strengen sich deshalb nicht mehr
an, das Resultat, was ihnen früher oder später doch als
reife Frucht in den Schooss fallen muss, besonders früh-
zeitig herbeizuführen.
Haben sie ja doch durch das Versammlungsrecht, das
Vorgeherinstitut, u. s. w. Schon eine gewisse Anerkennung
als „Handwerk‘“ erhalten uud durch manch andere Be-
stimmung eine ziemliche Selbstständigkeit vom Schreiner-
zewerbe erlangt, sodass sie auch einer langsamen Weiter-
antwicklung der Dinge ruhig zusehen können.
Erst im Jahre 1730 bringt eine Differenz über eines
der beiden den Schreinern zustehenden Warenzeichen?) die
Sache wieder in Fluss und jezt schreitet der Rat auf
1) Rats-Prot. tom. 1709. Nr. 9. f. 112.
2) Rats-Prot. tom. 1730. Nr. 4. £f. 70.