Volltext: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

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Wanderversammlung im nächsten Jahre bei sich begrüßen zu können. 
Nun findet aber im nächsten Jahre die Landesausstellung in 
Nürnberg statt und es ist deshalb von vielen Seiten, namentlich 
von Vertretern größerer Maschinenfabriken und anderen Personen, 
die Befürchtung ausgesprochen worden, daß dann die Kreistier— 
schau und die Ausstellung landwirtschaftlicher Maschinen und 
Geräte nicht in der ordentlichen Weise beschickt werden könnte, 
wie das wünschenswert sei und es haben sich deshalb die 
Maschinenbaugesellschaft und die Gartenbaugesellschaft an das 
Staatsministerium mit der Bitte gewandt, es mögen diese Aus— 
stellungen verschoben werden. Das gab nun ihrerseits wieder 
Veranlassung, die Angelegenheit nochmals in Erwägung zu ziehen 
und wir sind dann schlüssig geworden, an die XXXII. Wander— 
versammlung bayerischer Landwirte heute den Antrag zu stellen, 
es möge die kommende Versammlung auf das Jahr 1897 ver— 
tagt werden. In Bezug auf die einzelnen Punkte gestatte ich 
mir noch zu bemerken, daß dieselben den Grundgesetzen der 
Wanderversammlung bayerischer Landwirte in jeder Weise ent— 
sprechen, daß insbesondere in der Person des erblichen Reichs— 
rates Herrn Grafen von Lerchenfeld-Köfering auch 
bereits ein trefflicher Präsident gefunden worden ist. Ich wieder— 
hole daher nochmals die gehorsame Bitte, Sie wollen die nächste 
Wanderversammlung nicht im künftigen Jahre, sondern erst im 
Jahre 1897 in der Oberpfalz stattfinden lassen. 
Vorsitzender: Ich eröffne die Diskussion über diesen 
Antrag. Derselbe lautet: 
Die 32. Wanderversammlung der bayerischen Landwirte 
wolle beschließen: 
1. Die Versammlung in der Oberpfalz werde nicht 1896, 
sondern erst im Jahre 1897 abgehalten. 
Zum J. Vorsitzenden der oberpfälzischen Wanderversamm— 
lung wird Se. Excellenz Herr Reichsrat Graf von 
Lerchenfeld-Köfering gewählt. 
Die Bestimmung der Stadt für die oberpfälzische Wander— 
bersammlung sowie die Wahl des II. Vorsitzenden und 
des Referenten wird Seiner Excellenz dem Herrn Grafen 
bon Lerchenfeld im Benehmen mit dem oberpfälzischen 
Kreis-Komitee überlassen. 
3.
	        
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