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wenn sie rechtskräftig verurteilt sind, werden sehr hoch sein.
Es wäre gewiß sehr gut, wenn es möglich wäre, in dieser
Richtung etwas zu schaffen. Die Herren bei der Regierung,
die uns ja so freundlich gegenüberstehen, wissen ja gewiß auch
hier Rat.
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Meine Herren! Was nun Ziffer III der Bestimmungen
hinsichtlich des Verkehrs mit Schlacht- und Handelsvieh in großen
Städten betrifft, so habe ich die greulichen Zustände, welche in
dieser Beziehung herrschen, schon vorhin bei Erwähnung des
Marktes von Rummelsburg vorweg genommen. Meine Herren
Solche Zustände sind ein Unfug. Ich kann mich hier kurz fassen,
da alles schon so eingehend besprochen worden ist. Wenn wir
warten wollen, bis die großen Städte uns unterstützen, da können
wir lange warten. Anders, meine Herren, ist es mit der Unter—
stützung der Staatsregierung. Der Wind für die Landwirtschaft
von oben ist gegenwärtig allerdings nicht so günstig, wie er früher
war. Doch ich nehme die Anwesenden hier ausdrücklich aus, das
ist die bayerische Staatsregierung. Allein ich möchte es nicht
unterlassen, die Bitte zu stellen, die bayerische Staatsregierung
nöchte ihr so viel bewährtes Wohlwollen anch in dieser Richtung
wieder gegen uns bethätigen, sie möchte gegen die Verschlepper
der Maul- und Klauenseuche mit aller Rücksichtslosigkeit und
Strenge vorgehen. Unser Viehbestand ist einer derartigen Unter—
stützung gewiß wert. (Bravo.)
Vorsitzender: Ich erteile das Wort Herrn Gutspächter
Dettweiler von Gießhügel bei Würzburg.
Gutspächter Dettweiler: Das landwirtschaftliche Kränz⸗
chen in Unterfranken hat sich im Laufe des letzten Winters mit
der Frage der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche ein—
gehend beschäftigt und ist schließlich zu einer Eingabe an das
Landwirtschaftliche Zentralkomitee gekommen. Diese Eingabe ist
vom Zentralkomitee auch angenommen worden und sämtlichen
Kreiskomitees im Abdruck zugegangen. Ich möchte heute auf
grund dieser Eingabe noch zu einigen Punkten weitere Vorschläge
machen. So steht am Fuße der ersten Seite der Anträge
der Herren Referenten im Abschnitt II als Nr. 83 folgender
Vorschlag:
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