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was sehr zu denken gibt, jede Notiz, dagegen ist Osterreich-Ungarn
sehr sorgfältig ausgearbeitet und zwar nach verseuchten Gemeinden:
Osterreich 8244
Ungarn 4544
Summa: Gemeinden 12788
gegen im Deutschen Reich 9415.
Osterreich-Ungarn war also hochgradig verseucht.
Italien war auch fast überall betroffen, am meisten in der
Lombardei, doch nicht so stark als sterreich-Ungarn.
Bulgarien 28 Fälle, Serbien 536, eine stattliche Zahl.
Rumänien, Schweiz, Frankreich, Belgien, wie wohl nicht ganz
frei, hatten keine auffallenden Seuchenheerdziffern.
Unsere hohe Staatsregierung hat es sich, schon zurückgehend
bis ins vorige Jahrhundert, neuerdings mit Wachsen der Gefahr,
ingelegen sein lassen, durch gesetzliche Maßnahmen der Seuche
entgegenzutreten. So durch Ministerialentschließung vom 24. De—
zember 1893, Abänderung der Sperrmaßregeln, Gesetz vom 1. Mai
1894 Abwendung und Unterdrückung von Viehseuchen. Ebenso
hat das Reich sich gesetzgeberisch dieser Materie angenommen.
Allein immer mehr bricht sich allgemein die Überzeugung
Bahn, daß die gesetzlichen Vorschriften nicht genügen, oder aber,
daß wir uns in zu einseitigen Bahnen zur Unterdrückung bewegen.
Die gesetzlichen Maßnahmen uns Landwirten gegenüber,
zwecks Unterdrückung der Seuche, gehen soweit, daß die Über—
tretung mit persönlicher Haft bestraft wird, wohl das empfind—
lichste, was einem Staatsbürger auferlegt werden kann, wohl auch
die Grenze darstellend, bis zu welcher gegangen werden konnte
und kann.
Man darf es wohl aussprechen, daß seitens der Landwirte
die Vorschriften zur Unterdrückung im Allgemeinen willig und
lojal aufgenommen und durchgeführt werden. Die Königlichen
Behörden walteten energisch ihres schwierigen Amtes, ebenso
energisch die beamteten Herren Tierärzte, die auch ganz schöne
Erfolge lokaler Unterdrückung aufzuweisen haben.
Gleichwohl ist das Ergebnis ein negatives, deprimierendes.
Daraus folgend bildeten sich denn zwei Parteien, die Einen sagen,
weg mit den gefährlichen nutzlosen Vorschriften, kehren wir zu
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