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Hieher gehören auch die Staatsbeiträge für die Correction
von Wildbächen im Gebirge, deren Ausführung gleichfalls
in die Hände der Strassen- und Flussbauämter gelegt wurde.
Einige Beispiele solcher Correctionen werden daher hier zur
Anschauung gebracht:
Schliesslich sei noch der Einrichtungen Erwähnung gethan,
welche sich auf die Fürsorge für die Arbeiter erstrecken.
In dankenswerther Weise wurden im Jahre 1894 sämmtliche
Strassen- und Flusswärter in den Status übergeführt und damit
lang gehegte Wünsche erfüllt.
Am 1. Januar 1893 wurde vom k. Staatsministerium des
Innern eine Krankenkasse der k. bayer. Strassen- und Fluss-
bauämter ins Leben gerufen, welcher alle nach dem Kranken-
versicherungsgesetze vom 15. Juni 1883 versicherungspflichtigen
Arbeiter des staatlichen Tiefbaubetriebes beitreten müssen, und
welches die vorübergehend anderweitig beschäftigten Arbeiter
sowie die Strassen- und Flusswärter als freiwillige Mitglieder
angehören können. Die Kasse untersteht der Leitung des jewei-
ligen Kreisbaurathes für das Ingenieurfach an der kgl. Re-
zierung von Oberbayern und werden deren Geschäfte von dem
kel. Bauamtsassessor Kahn nebenamtlich geführt.
Im Jahre 1895 betrug die Mitgliederzahl nach dem Durch-
schnitte der 12 Monate 6609 Personen, hierunter 368 weibliche,
auf welche 1974 Erkrankungen mit einer Durchschnittsdauer
von 164 Tagen, sowie 49 Sterbefälle anfielen. Die Einnahmen
schlossen mit 198677 Mk., die Ausgaben mit 189100 Mk. ab,
von welch letzteren 174 952 Mk. auf den Zweck, 1299 Mk. auf
Verwaltungskosten und 12849 Mk. auf Kapitalsanlage und für
Zuweisung zum Reservefond gemacht wurden.
Gleichfalls vom 1. Januar 18983 ab schieden die bayer.
Strassen- und Flussbauämter aus der Tiefbauberufsgenossen-
schaft aus, und wurde mit kgl. Verordnung vom 10. Dezember
1892 auf Grund des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli
1887 die k. Oberste Baubehörde als Ausführungsbehörde für
Unfälle im staatlichen Tiefbaubetriebe aufgestellt.
In den ersten 3 Jahren ihres Bestandes hat die Zahl der
Rentenempfänger 152 erreicht; an welche
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