Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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beiderseitigen Anträge nicht einig.! Dass sich Napoleon 
auch dann, wenn Hannover von seinen Truppen geräumt 
werde, ausserordentlich weitgehende Vorteile, besonders 
pekuniärer Art, wahren wollte und überdies das Eigen- 
tumsrecht für sich beanspruchte, waren Punkte, die in 
Preussen sehr schwer empfunden wurden. Die vergebliche 
lange Verhandlung liess auf preussischer wie auf franzö- 
sischer Seite eine nicht niederzukämpfende Missstimmung 
zurück. So bewirkte ein unbedeutender Vorfall, dass 
Friedrich Wilhelm sich plötzlich auf die Gegenseite 
schlug. ; 
Der Neutralitätsvertrag von 1796 hatte den krieg- 
führenden Parteien den Durchzug durch Ansbach und 
Bayreuth zugestanden. Die Giltigkeit der Vereinbarung 
war 1801 mit dem Frieden von Luneville erloschen. Har- 
denberg hatte eine halbe Neutralität von jeher verurteilt 
und nach Schutz der Bewohner gegen alle Folgen des 
Krieges gerufen. Kein fremder Soldat sollte, selbst im 
Frieden, auf preussischem Boden geduldet werden. Eine 
hierauf bezügliche Bestimmung fand sich auch in dem Grenz- 
vertrag mit Bayern; nur eine vom oberen Main in die 
Oberpfalz nach Sulzbach führende Strasse war für den 
Krieg wie den Frieden ohne vorherige Requisition freige- 
geben. Hardenberg hätte 1805 beizeiten ‚die unbedingte 
Neutralität Ansbach-Bayreuths — von der einen Strasse 
abgesehen — verkünden sollen. Er that es etwas spät.? 
1. Die Gegensätze treten sich am schärfsten gegenüber in dem 
am 28. Sept. von den französischen Bevollmächtigten überreichten 
Entwurf einer Neutralitätskonvention (Ranke Ill, 242; dazu Bailleu 
II, 392) und in Bemerkungen, welche Hard. dem Bevollmächtigten 
übergab (Ranke II, 246), dann weiterhin in der Aufforderung an 
die Bevollmächtigten vom 4. Okt. zur bedingungslosen Räumung 
Hannovers (Bailleu II, LXI). 
2. Zuerst, wie es scheint, in der Konferenz mit den französischen 
Bevollmächtigten vom 7. Sept.: Durocs Bericht vom folgenden Tag 
bei Bailleu I, 377.
	        
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