Inhaltsverzeichnis: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

231 über die Probestücke des Weber und Kürschner konsta- tieren, dass weder von ihrer Seite, noch von Seite der „Gehülfen“ !) ein Anstand gegen die Aufnahme der beiden vorwalte.?) Zur wirklichen Aufnahme kommt es jedoch an diesem Termin noch nicht. Erst auf Drängen des Handwerks, welches mit Hinweis auf die bevorstehende Auflage die Sache möglichst beschleunigen will?%), gelangt am 29. Januar 1801 die ganze Angelegenheit zur definitiven Erledigung. *) Zunächst werden die während des Streites vorge- fallenen Beleidigungen und Beschimpfungen durch Abbitte und Ehrenerklärung aus der Welt geschafft und dann die einzelnen Punkte selbst in folgender Weise geregelt: 1. Das Meisterrechtsgesuch Webers wird als solches (man möchte sagen: selbstverständlich) abgewiesen. 2, Weber sowohl als Kürschner werden ein- und zu- gleich aus-geschrieben und somit zu „regulären Gesellen auf der Bleistiftmacher-Profession angenommen“. 3. Betreffs der übrigen Arbeiter wird der Beschluss vom 13. Nov. 1800 °) kassiert und die am 29. September privatim erfolgte Inskription amtlicherseits bestätigt. So sind also alle wirkliche Gesellen geworden, ohne Vorher eine Probe abgelegt zu haben. 4, Den Gesellen wird die „Versicherung“ erteilt, künftig keinen mehr anzunehmen, der nicht wirklich seine ordnungsmässige Lehrzeit durchgemacht hat. Dieses Ent- yegenkommen rührt daher, dass der Wunsch der Gesellen auch durch die Meister unterstützt worden war.°) Letzteres 1) Der Ausdruck „Gesellen“ ist hier, ebensowohl wie der Aus- Iruck „Arbeiter“, vielleicht absichtlich vermieden 2) Rugsamts-Prot. 4. Dez. 1800. f. 4652 3) Rugsamts-Prot. 20. Jan. 1801. f. 22a. 4) Rugsamts-Prot. 29, Jan. 1801. f. 35. 5) vgl. Seite 80. 3) Rugsamts-Prot. 4. Dez. 1800, f. 465a.
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