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nicht sehr tiefen Wagen oberhalb der Stromschnelle zu ver-
meiden, oder b) kostspielige Felsensprengungen in den Strom-
schnellen durch Ueberstauung der felsigen Flusssohle zu um-
gehen, oder c) allzu scharfe Krümmungen des Thalweges, welche
die langen Kettenschleppzüge nicht auszufahren vermögen, zu
strecken. In den Fällen a) und b) gelangt er vorherrschend in
der untern, d. h. in der auf die Stromschnelle folgenden Wage
zur Anwendung. In stärkeren Strömungen und bei geringer
Tiefe der Wage werden hiezu grosse Steinplatten, im ruhigen
Wasser und bei grosser Tiefe gewöhnliche Schrotten (Abfälle
bei Gewinnung von Mauersteinen) verwendet. Die Böschungen
zind flussaufwärts 2 malig, flussabwärts 4 malig, die gegenseitige
Entfernung der einzelnen Schwellen ist vom Flussgefälle ab-
hängig. Beim Auswerfen einer Grundschwelle braucht auf die
Schleppkette nicht Rücksicht genommen zu werden; sie wird
durch das Schleppboot anstandslos aus dem fertig ausgeworfenen
Grundschwellenbau wieder herausgehoben.
Die im Plane dargestellte, im Winter 1895/96 ausgeführte
Gruudschwellenanlage oberhalb der Aschaffenburger Brücke hat
den Zweck, den Gneisfelsen in der Stromschnelle am Bischberg
oberhalb des Hafen-Einfahrtsthores zu überstauen, ferner die
bis auf den festen Lettenuntergrund längs des Hafendammes
ausgewaschene Flusssohle wieder aufzulanden, und endlich die
starke Gefällsbrechung des Flusses abzumindern und hiedurch
die Steuerfähigkeit der Fahrzeuge beim Passiren der Brücken
zu vergrössern. Insbesondere der letztere Zweck ist vollkommen
arreicht worden.
Verwendet wurden 2370 ebm Bruchsteine (Schrotten) mit
einem Kostenaufwand von 6420 Mk:
67) Floss- und Handelshafen nebst Mainbrücke bei
Aschaffenburg, (1 Aquarell, 3 Pläne, 11 Photogr.) Bauherr: kgl.
dayer. Staatsärar, für die Brücke: die Stadt Aschaffenburg. Bau-
zeit 1888—1895, Entwurf kgl. Bauamtmann Lotter. Ausführung
vg]. Bauamtmann Lotter und kgl. Bauamtmann Fleischmann.
Der in Accord vergebene Theil der Arbeiten wurde ausgeführt
von der Bauunternehmung Bernatz und Grün in Mannheim.
Gesammtkosten 1261 180 Mk, hievon für den Hafen 489 690 Mk.,
für die Brücke 531 080 Mk., Arbeiten im freien Fluss 81 250 Mk.,
Fluthvrofilerweiterung und Ziehwegverlegung 133860 Mk., Bau-