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vorzügliche Strassenmaterial hauptsächlich dort in Anwendung
zu bringen, wo bei grosser‘ Frequenz mit schweren Lastfuhr-
werken nur weiches Material aus den Steinbrüchen der Um-
gegend zur Verfügung steht.
Die Staatsbauverwaltung ist bestrebt, die Anwendung des
harten Materials und insbesondere des Basaltes immer weiter
auszudehnen.
Zur Zeit werden in Oberfranken rund 403 km Staatsstrassen
mit hartem und 235 km mit weichem Materiale unterhalten.
Ausserdem sind einige sehr frequente Strassenstrecken in
Jer unmittelbaren Nähe Bambergs, sowie die ärarialischen Tra-
versen mehrerer Ortschaften mit Pflasterungen versehen.
In Bezug auf Anlage von Strassenalleen darf erwähnt werden,
Jass seit dem Jahre 1882 rund 150 km Staatsstrassen mit 12 800
Obstbäumen und 7400 Zierbäumen neu bepflanzt worden sind. —
Der schiffbare Main und die schiffbare .Regnitz von
Bamberg bis zur Mündung in den Main sind corrigirt und beider-
seits mit Uferbauten versehen.
Durch die Erbauung des Nadelwehres im Maine bei Bisch-
berg ist das für den Schiff- und Flossverkehr äusserst lästig
zewesene Hinderniss einer dort hochliegenden Felsschwelle be-
seitigt und der Schiff- und Flossfahrt ein ausreichende W asser-
efe bietendes Staubecken geschaffen worden, welches in den
Main bis gegen Hallstadt und in die Regnitz bis zur Gaustadter
Schleuse zurückreicht.
Um dem Verkehr auf dem schiffbaren Maine mit Schiffen
ınd Flössen von Bischberg abwärts eine Mindestfahrtiefe von
60 m bei kleinen Sommerwasserständen thunplichst zu sichern,
jJann aber auch um für den flussaufwärtigen Schiffstransport,
Jer bei den theilweise vom Flusse entfernt liegenden Ziehwegen
bisher in sehr hohem Maasse beschwerlich war, geeignete Zieh-
wege zu beschaffen, wurde in den letzten Jahren eine ent-
sprechende Erhöhung der Uferbauten in Angriff genommen.
Die flossbare Regnitz und der flossbare Main sind
zrösstentheils noch nicht corrigirt und besitzen deshalb stark
wechselnde Breite.
In Folge dessen bestehen besonders bei den Krümmungs-
wechseln Untiefen, die bei niedrigen Wasserständen den Flösserei-
betrieb lästig beeinträchtigen.
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