Volltext: "Barbara Harscherin", Hans Sachsens zweite Frau

Die einschlägigen Ratsverlasse mögen hier dem vollen Wortlaut nach folgen: 
5. 
Es ist bey eynem erbern rath erteilt, das alle form— 
schneider gleichmessig den buchdruckern zue pflichten sollen genomen 
werden, hinfur eynichen form nit zuschneiden oder von handen kumen 
zu lassen, der sey dann zuvor in der cantzley durch die ratschreiber 
besichtigt und zugelassen. 
Es sollen auch alle formschneider und buchdrucker in das 
amptbuechlein gesetzt werden, damit di alle jar, wie sich gepuret, 
gefertigt und ir verpflichtung erwidert werde. Actum quinta, den 
LI. aprilis 1527 per herr Iheronimus Baumbgartnern. — 
Rathsbuch 13. 266b. 
6. 
Item bey eynem erbern rath ist erteilt Hansen Guldenmunt 
die geschnitten form der propheceyen, so hievor von ime genomen, 
widerumb zuzustellen, dieweil sich erfunden, das dergleichen truck vor 
bvil jarn auch ausgangens); aber die gedruckten puchlin sollen bey 
handen behalten werden. Actum 13. junn 1527. — 
Rathsbuch 14, 16b. 
7. 
Item Hansen Guldenmunt ist begonstigt, das er die 
geschnitten form und bilder des buchleyns, weliches den fal des babstumbs 
bezeigen sol, mit sampt der alten schrift, wie er in solichen alten 
buechlein erfunden, drucken und vertreiben mog; aber was Andreas 
Oseander und Hans Sachs, schuester, hievor zu berurtem 
buechlein addirt, sol er unterlassen zudrucken, und in ansehung seyner 
armut und menge der cleynen kyndleyn, das er auch unschuldig 
hinter dise sach kumen und auf Oseanders vertrostung di 
borigen buchlin gedruckt und ausgeen lassen, sol ime fur die genomen 
buchlin, der in der zal 600 sein und ein rat zuhanden 
genomen und abthan lassen, zwolf guldin gegeben werden“) per den 
ratschreiber. Actum sabato 3. augusti 1527. — 
Rathsbuch 14. 45 a. 
a) Vgl. W. Kawerau a. a. O. S. 72 ff. 
v) In dem Nürnberger Jahresregister (Stadtrechnung) von 1527 ist diese 
Ausgabe in der fünften Frage verrechnet: 
„Item XII gulden rheinisch zu ergetzung etlicher druck, die dem Gulde— 
munt zu trucken verpoten waren.
	        
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