Volltext: "Barbara Harscherin", Hans Sachsens zweite Frau

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anderm auch die erbgerechtigkeit an der Behausung und hofrait, 
alhie in sant Laurentzen pfarr gegen derselben kirchen über neben 
der Schweikherischen und M(agister) Johann Kaufmans behausung 
gelegen, verlassen und dieselbe erbgerechtigkeit durch die geschworne, 
darzu geprauchte schätzer umb funfhundert gulden estimirt und geschätzt 
worden, weil dann dieselbige bißhero under ihnen den Preglischen 
erben unverteilt und unverkauft gebliben, und Katharina, Paulusen 
Wirsings, der gerichten procuratoris, eewirtin, als obernannts Hansen 
Pregls seeligen erleibliche tochter an solcher behausung ainen gepuren⸗ 
den teil uff gewyn und verlust, sie wurde uber oder under der an— 
zeschlagenen summa der funfhundert gulden verkauft, gehabt, das 
sie sich demnach mit ihr und ermeltem Wirsing, irem eewirt, derwegen 
berglichen, nemlich das gedachter Wirsing und sein eewirtin ihnen 
obbemelten Preglischen erben funfundzweintzig gulden bezalen sollen 
dergestalt, das Wirsing und sein eewirtin angezogner behausung 
halben, sie wurde uber oder under die gewurdigte funfhundert gulden 
berkauft, keine spruch, noch forderung weiter haben, noch furnemen 
solten, wie sie sich dann derselben gar und gentzlich verzigen und 
begeben und an die Preglische erben gewendet, sie auch ires darauf 
gehabten anteils halben in ruige posseß gesetzt haben. So sagten und 
zelten auch vilermelte Preglische erben den Wirsing, sein eewirtin 
und ire erben solcher funfundzweintzig gulden halben hiemit uff ewig 
quitt, frey, ledig und loß, alles in bester form getreulich und one 
geverde. Dises haben sie zu beden teiln also angenommeu. Testes 
rogati: Tobias Hundertpfundt und Georg Heen). Actum 6. 
30. martii 1576 
e) Diese beiden sind auch in der Urkunde vom gleichen Datum Zeugen, 
i welcher die Geschwister Pregel sich wegen der Nachlassenschaft ihres Großvaters 
Hans Sachs auseinandersetzen. — Siehe oben Seite 85. 
3) Seite 43 wäre zu Anmerkung 84 noch auf die von R. Schmidt in den 
Mitteilungen aus dem Germanisthen Nationalmuseum, Jahrgang 1894, Seite 79, 
gebrachte Urkunde vom 3. Juli 1556 zu verweisen, laut welcher Hans Sachs 
auch noch auf dem Hause zum roten Hahn eine 5prozentige Hypothek von 
300 Gulden stehen hatte. — Diese Urkunde. ein Hauskrief, ist in den Jihre littera- 
rum des Stadtarchips nieht inseriert
	        
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