Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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Markgraftum in Angriff genommen, welche auch weiterhin Ver- 
sorgungsstätten für die Töchter des Adels bilden sollten. Von die- 
sem waren ja die Klöster ausgestattet, und bei dem Widerstand, 
welchen das Reformwerk Georgs gerade bei dem Adel fand, ging es 
nicht an, die Stiftungen ihrem Zwecke zu entfremden. Die Nonnen- 
klöster Frauenaurach und Frauenthal sollten mit dem Kloster Birken- 
feld vereinigt, die aller Neuerung widerstrebenden Nonnen in das 
Kloster Sulz verwiesen werden, ohne neue Conventualinnen aufnehmen 
zu dürfen, während das Kloster zu Kitzingen „in seinem Wesen“ blei- 
ben solle !). Ergötzlich zu lesen ist das Conzept. der Reformation 
in den Frauenklöstern ?), das vermutlich die ansbacher Theologen 
zu Verfassern hat und die eingehendsten Vorschriften über die Bauart 
des Klosters gibt, sowie über die Aufsicht auf die Nonnen, damit 
den Ausschreitungen früherer Zeit gewehrt werde, dabei aber der gan- 
zen Einrichtung einen evangelischen Anstrich zu geben versucht, männ- 
lichen Besuch in dem Kloster und Verheiratung gestattet, Osiander 
war am 23, Okt. über diesen Entwurf um sein Urteil gefragt wor- 
den %); er fand ihn zu polizeimässig und meinte, die Erfahrung 
werde die nötigen Vorschriften lehren *). Allein wie in den Manns- 
klöstern sah man auch in den Frauenklöstern von einer gewaltsamen 
Abänderung des Bestehenden ab, ruhig das Aussterben beider er- 
wartend, das bei der Mehrzahl der Klöster sich sehr rasch vollzog ®). 
Jedoch mussten auch die Nonnen die neue Kirchenordnung an- 
nehmen. 
In Nürnberg wurden die Klöster, soweit dieselben nicht bereits 
leer standen, von der Visitation betroffen, der Rat nötigte ihnen die 
neue Ordnung des Gottesdienstes, welche die Pröpste in den beiden 
Pfarrkirchen eingeführt hatten, auf. Deshalb bedeutete der Rat den 
Visitator der Predigermönche Johann Creutzer: „soviel aber den 
äusserlichen Gottesdienst oder Kirchengebräuche belanvet, könnte ein 
1) Schriftstück ohne Datum und Unterschrift, Tom. XI. Nr. 48. 
2) Okt, 29, Tom. XI, 
3) Georg an Osiander, Samstag nach Ursulä 29, Tom. XI. 
4) Antwort Osianders vom Montag nach Reminiscere 30 (14, März), 
Tom. XI. 
5) ef. Lang a. a. 0. 35 ff. und Kraussold a.2a.0 8. 108 f. Anm. 
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