Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

60 
willfahren, so dass eine Verhandlung in Frankfurt unnötig sei. 
Gleichwol wurde dort die Sache besprochen, und dem Markgrafen 
für den nördlinger Tag alle Unterstützung zugesichert, bewaffnete 
Hilfe dagegen, welche er sich für den Fall eines thätlichen Angriffs 
erbeten hatte, „mit höflichen und tapferen Worten“ abgeschlagen !). 
Auf dem Nördlinger Tag stellte Bischof Wigand, unterstützt von 
dem würzburger, eichstädter und augsburger Bischof in eigener Per- 
son, den Antrag, der Bundeseinigung gemäss zu verfahren und den 
Markgrafen mit Gewalt anzuhalten, sie in ihrer Jurisdiktion unge- 
kränkt zu lassen. Georgs Gesandte erklärten, dass der Bund in 
Sachen des Glaubens kein Urteil sprechen könne und beriefen sich 
auf ein Coneil. Dem gegenüber stützten sich die Bischöfe auf das 
Bundesrecht, wonach: bei Kriegen unter den Bundesständen beide 
Teile den Aussprüchen des Bundesgerichts Folge zu leisten hätten, 
und Georg habe bisher die Competenz des Bundesgerichts anerkannt. 
indem er sich demselben stellte. Ebenso sei jeder Bundesstand durch 
die Bundeseinigung verpflichtet, die Freiheit der Geistlichen zu hand- 
haben. Die Verhandlungen endigten mit dem Sieg der katholischen 
Partei, die Protestation Georgs wurde verworfen, und das frühere 
Urteil bestätigt — wenn der Markgraf demselben nicht nachkomme. 
so werde der Bund gegen ihn gemäss der Bundeseinigung vor- 
gehen ?). Die Ausgleichsverhandlungen zwischen Evangelischen und 
Katholischen, der nürnberger Religionsfriede und zuletzt die Selbst- 
auflösung‘ des Bundes liessen diese Drohung auf dem Papier bleiben, 
ja der Markgraf war sogar auf Drängen seiner Stände®) zu einer 
Verlängerung des Bundes hereit. 
IV. Die Klosterreformation. 
Haben wir früher schon von dem passiven Widerstand ge- 
sprochen. welchen die Visitation innerhalb der Reihen des branden- 
1) Winkelmann, Der schmalkaldische Bund’ und der Nürnberger 
Religionsfriede, S, 125, . 
2) Schülein, a. a. 0. 135 ff. und Dorfmüller, Aeltere kirchliche 
Geschichte von Kulmbach im Archiv für Geschichte des Obermainkreises 
1. B.,, 1. H,, S. 39 f. 
3) Lang a. a. 0. 8. 69 ff. 
burg!8 
Wider 
dem * 
Tohap’ 
Heide 
den P 
stallte 
nahm 
Die 
D. * 
aller 
zur * 
der M 
Klöst 
oraf | 
satz. 
und + 
nach 
dass 
doch 
täglie. 
Tekti 
TESD. 
wohn: 
ordnn 
otattfi 
zu 
A 
Schi 
8 19 
S 
Oenli 
4 
Dart
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.