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willfahren, so dass eine Verhandlung in Frankfurt unnötig sei.
Gleichwol wurde dort die Sache besprochen, und dem Markgrafen
für den nördlinger Tag alle Unterstützung zugesichert, bewaffnete
Hilfe dagegen, welche er sich für den Fall eines thätlichen Angriffs
erbeten hatte, „mit höflichen und tapferen Worten“ abgeschlagen !).
Auf dem Nördlinger Tag stellte Bischof Wigand, unterstützt von
dem würzburger, eichstädter und augsburger Bischof in eigener Per-
son, den Antrag, der Bundeseinigung gemäss zu verfahren und den
Markgrafen mit Gewalt anzuhalten, sie in ihrer Jurisdiktion unge-
kränkt zu lassen. Georgs Gesandte erklärten, dass der Bund in
Sachen des Glaubens kein Urteil sprechen könne und beriefen sich
auf ein Coneil. Dem gegenüber stützten sich die Bischöfe auf das
Bundesrecht, wonach: bei Kriegen unter den Bundesständen beide
Teile den Aussprüchen des Bundesgerichts Folge zu leisten hätten,
und Georg habe bisher die Competenz des Bundesgerichts anerkannt.
indem er sich demselben stellte. Ebenso sei jeder Bundesstand durch
die Bundeseinigung verpflichtet, die Freiheit der Geistlichen zu hand-
haben. Die Verhandlungen endigten mit dem Sieg der katholischen
Partei, die Protestation Georgs wurde verworfen, und das frühere
Urteil bestätigt — wenn der Markgraf demselben nicht nachkomme.
so werde der Bund gegen ihn gemäss der Bundeseinigung vor-
gehen ?). Die Ausgleichsverhandlungen zwischen Evangelischen und
Katholischen, der nürnberger Religionsfriede und zuletzt die Selbst-
auflösung‘ des Bundes liessen diese Drohung auf dem Papier bleiben,
ja der Markgraf war sogar auf Drängen seiner Stände®) zu einer
Verlängerung des Bundes hereit.
IV. Die Klosterreformation.
Haben wir früher schon von dem passiven Widerstand ge-
sprochen. welchen die Visitation innerhalb der Reihen des branden-
1) Winkelmann, Der schmalkaldische Bund’ und der Nürnberger
Religionsfriede, S, 125, .
2) Schülein, a. a. 0. 135 ff. und Dorfmüller, Aeltere kirchliche
Geschichte von Kulmbach im Archiv für Geschichte des Obermainkreises
1. B.,, 1. H,, S. 39 f.
3) Lang a. a. 0. 8. 69 ff.
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