Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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Städte entsandten Commission zu prüfenden Pfarrer wurden durch 
die Amtleute vorgeladen!), zunächst in der Weise, dass. sie angewiesen 
wurden, anf die und die Woche daheim zu bleiben sammt 4 oder 5 
von der Gemeinde erwählten Abgeordneten: wenn man sie dann be- 
rufe, sollten sie sich in der und der Stadt einfinden. 
Über den Gang der nürnberger Visitation wissen wir leider fast 
nichts, denn gegen Ende des vorigen Jahrhunderts wurden die Pro- 
tokolle etc. vernichtet. Nur für eine Pfarrei, die Pfarrei Henfen- 
feld, sind Aufschluss gebende Aktenstücke vorhanden, die uns deut- 
lich zeigen, mit welcher Energie der Rat die Visitation durchführte, 
und wie er auf der andern Seite Milde walten liess angesichts der 
Unmöglichkeit, strenge Anforderungen zu stellen. Der Henfenfelder 
Pfarrer N. Bratengeyer war zur Visitation aus guten Gründen nicht 
erschienen, denn er musste seiner Lehre und seines Lebens halber 
scharfen Tadel erwarten. Der Rat wandte sich darauf an den Lehns- 
herrn der Pfarrei, den Abt zu Michelfeld, und ersuchte ihn, binnen 
14 Tagen einen andern Pfarrer zu senden, der sich examinieren lasse, 
andernfalls werde er selbst einen tauglichen Pfarrer einsetzen 2). Als 
der Abt sich weigerte, gab ihm der Rat die Zusicherung, dass seine 
Patronatsrechte nicht beeinträchtigt werden sollten, beharrte jedoch auf 
seinem ersten Schreiben 3), und machte auch wirklich solchen Ernst 
mit seiner Drohung, einen andern Pfarrer einzusetzen, dass Bratengeyer 
nachgab und sich der Visitationscommission stellte, um seine Pfründe 
nicht zu verlieren: „Dieweil Bratengeyer itzo pfarrer zu Henfenfeld 
(wie die verordneten H. zur Visitation angezeigt) auf gestert examinirt 
ist, aber sich seiner Lehre und Lebens halb ungeschicklichkeit und ge- 
brechlichkeit bei ihm erfunden, und er sich doch (als der sich selbs 
erkennt) erboten und gebeten hat, dass man ime ein tugliche person 
auf seine Costen zuordnen wolle, der die Predieatur und Pfarr an 
seiner Statt eine Zeitlang verwalte, so wölle er von demselben Unter- 
richt nehmen, auch sich selbs über die‘ Bücher richten, der Hoff- 
nung, so er mit der Zeit bass gelehrt und tauglich werde, das er 
der Pfarr selbs vorsteen möchte, meine H. würden ihn davon nicht 
1) Gedrucktes Formular, VIII, 465. ; 
2) 19. Okt. 28, Briefb. Nr. 98 f. 104. 
3) Der Rat an den Abt zu Michelfeld. 2. Nov. 28. Briefb. Nr. 98 f.111. 
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