sobald die Stadt die Visitation in Gemeinschaft mit dem Markgrafen
von Brandenburg vornahm, mit diesem vereint war nach Spenglers
Meinung die Reichsstadt dem schwäbischen Bund und allen anderen
Leuten gewachsen!). Eine Ordnung und Regelung der kirchlichen
Verhältnisse, welche in der Uebergangszeit natürlich in eine ent-
setzliche Verwirrung geraten waren”), war Spengler, dem Juristen
und Feind aller rechtlichen Unbestimmtheit, dem Verwaltungsbeamten
und Gegner aller Unordnung, ein Herzensanliegen.
Die Frage aber, auf wen das bischöfliche Visitationsrecht über-
gegangen sei, gab es in Nürnberg überhaupt nicht, während die
Ansbacher Commission es für ihre erste Pflicht gehalten hatte, das
landesherrliche Visitationsrecht zu begründen. Diese Erweiterung
der obrigkeitlichen Competenz lag ganz im Rahmen der bisherigen
Kirchenpolitik des Nürnberger Rats, deren Ziel von jeher war, die
kirchliche Jurisdietion innerhalb des Stadtgebiets zu erweitern. Ueber-
dies aber gebot noch ein rein praktischer Grund, die Gelegenheit nicht
zu versäumen, mit dem einzigen benachbarten evangelischen Landesherrn
vereint die kirchlichen Verhältnisse im Stadtgebiet zu regeln; eine
lange Grenzlinie hatte Nürnberg im Süden, Westen und Norden mit
den beiden in Georgs Hand vereinigten Markgraftümern gemeinsam.
da wäre der verwirrende Zwiespalt innerhalb des neuen Kirchen-
wesens doch nicht beseitigt gewesen. wenn der Nachbar nicht die-
selben Anordnungen traf.
Wenn es überhaupt gelingen sollte, die Zaudernden und Furcht-
samen innerhalb des Rats zu einem so entscheidenden Schritt, wie
die Loslösung von der bischöflichen Kirchenverfassung durch eine
obrigkeitliche Kirchenvisitation, fortzureissen, so war dies blos mög-
lich durch die sichere Aussicht auf eine mit dem Markgrafen gemein-
same Aktion. Da galt es nun, sich vorerst der Zustimmung Georgs
zum Anschluss Nürnbergs an: das von ihm bereits in Angriff
genommene Visitationswerk zu vergewissern, denn es war ja immer-
hin nicht unmöglich, dass er sich, eingedenk der zahlreichen Streitig-
keiten und Differenzpunkte zwischen ihm und der Stadt, deren
1) Brief an Vogler, 15. Nov. 29, Tom. X f. 169.
2) Vgl. die Rede der Wendelsteiner Bauernschaft an ihren neuen
Pfarrer und den Amtmann: Riederer. Nachrichten IL 334 ff
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