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willen die Visitation durchführe. Er ist dazu besonders quali-
fiziert: als der Landesfürst und unser gewisse weltliche Obrigkeit,
von Gott verordnet, wodurch er über alle Anderen hinausragt, ein
praecipuum membrum ecclesiae ist. So spricht es die Schrift an den
christlichen Adel aus: „Wo es die Not fordert und der Papst ärger-
lich der Christenheit ist, soll dazuthun, wer am ersten kann als ein
treu Glied des ganzen Körpers, dass ein frei Conzil werde — was
niemand so wohl vermag als das weltliche Schwert, sonderlich die-
weil sie nun auch Mitpriester sind“ U.
Nicht ist damit eine landesherrliche Rechtsgewalt über die
Kirche aufgerichtet, ein Kirchenregiment in unserm Sinn, denn
ausdrücklich betont Luther, dass die Kirchenordnung, welche die
Visitatoren aufgestellt, diese „nicht als strenge gebot konnen lassen
ausgehen“, sondern „alle frume friedsame Pfarher . . werden . . sich
williglich, on zwanck, nach der liebe art, solcher visitation vnter-
werffen“, Sie hat auch keine rechtliche Geltung, denn sie ist blos
für so lange aufgerichtet, „bis das Gott der heilige Geist bessers anfahe“,
gleichgiltig durch wen, „durch sie odder durch vns“ 2). Luther ist
dabei fest geblieben, das früher bischöfliche, jetzt landesherrliche
Kirchenregiment (Visitationsgewalt) ist keine Rechtsgewalt, kann
keinen Rechtsgehorsam sondern blos Liebesgehorsam fordern in der
Kirche, Den Frommen gegenüber bedarf es überhaupt keinen Zwang,
denn sie halten die Einigkeit aus Liebe, anders den Bösen gegen-
über, die muss man „sich lassen von uns, wie die sprew von der
tennen, sondern“, und es kann der Fall eintreten, dass K. F. 6.
schuldig“ ist „als weltliche Obrigkeit darob zu halten, dass nicht
Zwietracht, Rotten und Aufruhr sich unter den Unterthanen erheben“ 2,
Hier handelt er also als weltliche Obriekeit. von Kirechenreviment
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1) Der Landesherr ist nicht blos für seine Privatperson, sondern als
Obrigkeit Kirchenmitglied, efr. Sohm, Kirchenrecht I, 559, Dies tritt uns
deutlich entgegen in der Schrift an den christl. Adel deutscher Nation,
in welcher Luther ausführt, dass wir alle Glieder des Leibes Christi sind,
nur verschieden nach Werk und Art: „Gleichwie nun die,‘ so man jetzt
geistlich heisst.., das Wort Gottes und die Sakramente sollen han:
deln ., .. als o hat die weltliche Obrigkeit das Schwert in der Hand“.
2) Unterricht‘ der Visitatoren. Richter L’vasr. 83 ff
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