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denburg und des nürnberger Rats. Wahrlich Georg hat auch durch
seine Entschiedenheit, mit der er unablässig, auch noch vor dem
Nürnberger Religionsfrieden, die Aufrichtung einer Kirchenordnung
betrieb, der allein es zu danken ist, dass sie endlich zu Stande
kam, den von der Nachwelt ihm verliehenen Beinamen: der Fromme,
verdient. Neben ihm ist das Verhalten des Rats um so weniger
Achtung erweckend. Wenn man liest, wie er in der gefährlichsten
Zeit den Beitritt zum schmalkaldischen Bund ablehnte, weil das Ge-
wissen ihm verbiete, einem gegen den Kaiser gerichteten Bündnis
anzugehören, so bewundert man den Rat ob dieser von rein sitt-
lichen Motiven geleiteten Politik; aber sieht man dagegen, wie er
mit allen möglichen Gründen den Erlass der Kirchenordnung, der
zugleich ein entschiedenes Bekenntnis für die Neuerung, eine offene
Lossagung von dem alten Kirchenwesen bedeutete, hinauszog und
seinen Verbündeten damit fast zur Verzweiflung brachte, so fällt
ein grelles Streiflicht auf die streng sittlichen Motive seiner Politik.
Der altbewährte Grundsatz der Reichsstadtpolitik , unter allen Um-
ständen die Gunst des Kaisers sich zu erhalten, blieb auch in den
Wirren der Reformationszeit der Richtpunkt der Politik der Ge-
strengen, deshalb verschleppten sie die Kirchenordnung, deshalb
konnte auch der Nürnberger Religionsfriede noch nicht alle Be-
denken gegen diese beseitigen, deshalb die Ablehnung des Schmal-
kalder Bündnisses. Der Nürnberger Rat trieb reine Opportunitäts-
Politik, sie zeigt sich nackt in seiner inneren Politik, die äussere
dagegen hat noch ein Mäntelchen nun. Freilich nur den Rat als
Ganzes trifft dieses Urteil, einzelne seiner Mitglieder, dieselben.
welche immer wieder für die Kirchenordnung eintraten, waren wirk-
lich die tief religiösen, sittlich strengen Männer, als die sie sich
gaben, vor allem Lazarus Spengler, der geheime spiritus reector der
ganzen reichsstädtischen Politik.
Vil. Die kirchenrechtlichen Anschauungen der
Kirchenordnung.
Das sächsische Vorbild hatte in den Gebieten der Reichsstadt
Nürnberg und des Markgraftums Brandenburg die Anregung zur Kirchen-
visitation gegeben. welche ihren Abschluss nach harten Kämpfen
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