Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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genannt wird]. Am 9. Februar [im Anschluss an Müllner!) wird 
stets irrtümlich der 6. Februar angegeben] erfolgte‘ die Einführung 
auf dem Land, nachdem inzwischen die nötigen Exemplare der Ord- 
nung gedruckt und verteilt worden waren. Im Ausschreiben an die 
Pfarrer wird der Unterricht im Catechismus und genaue Beobach- 
tung der Ordnung eingeschärft, „wo sie einiger Unterrichtung in vor- 
fallenden zweifeligen Sachen notdurftig wurden, das sie sich in sol- 
chem bei einem E. R., als ihrer Oberkeit, oder denen so ein Rat 
dazu verordnet hat, billigs Bescheids wollen erholen“?), Es ist 
auffallend , dass der Rat nicht die Einführung der Ordnung durch 
den Markgrafen abwartete, und mit einemmal es damit so eifrig 
hatte, so dass die Vermutung berechtigt ist, dass die Verfechter der 
Kirchenordnung diese nicht eher für gesichert ansahen, als bis sie 
öffentlich bekannt gemacht war, darauf deutet wenigstens der Ein- 
gang des entscheidenden Ratsbeschlusses vom 20. Dez. 323): „Bej 
gesameltem rath ist vff beder Brebst supplicirend anzeigen be- 
willigt, die furgenumen kirchenordnung auff Circumeisionis schirst 
anzufahen, vnd das sie die Brebst mit denen zu s. Egydien vnd an- 
dern kirchen allhie zusamen kumen, vnd der weiss und einheiligkait 
halb die notturft bedenken“. Exemplare der Ordnung wurden auch 
an die Städte Weissenburg und Windsheim übersandt *). 
Bezeichnend für den Eindruck, welchen die Statthalter von 
dem Rat durch sein ganzes Verhalten in den Verhandlungen be- 
kommen hatten, ist, dass sie von dessen Ehrlichkeit selbst dam 
nicht überzeigt waren, als er den Termin der Einführung der Kirchen- 
ordnung mitteilte. Der Lektor Bernhard Ziegler wurde beauftragt”), 
am 1. Januar sich in allen Pfarrkirchen Nürnbergs umzusehen, ob 
noch Messen ohne Communikanten gehalten werden, ob die Geistlichen 
die Präfation und Consekration deutsch singen und lesen, ob die 
Sakramentshäuser noch gebraucht werden, und hierüber schriftlichen 
Bericht zu erstatten. Die Statthalter konnten sich auch nicht ver- 
1) Kurzgefasste Reformationsgeschichte Nürnbergs, Nürnberg 1770. 
2) Kr.-A. $S. I, L. 587, Nr. 8. 
3) Ratsverlässe P, 52. 
4) Waldau, Vermischte Beiträge, IV, 291. 
5) Conzept ohne Datum. Tom. IX. Nr. 70.
	        
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