sehen werden, sehr interessant; leider sind jene Akten
aber für die ganze Zeit unserer 1. Periode nicht mehr
vorhanden.
Da, wie schon dargethan, der ganze Absatz der
„Stümplersware“ durch Nürnberger Kaufleute besorgt wurde;
so musste den Stümplern alles daran gelegen sein, ihre
Produkte in die Stadt hereinzubringen, Nun war aber
das Innere der Stadt nur durch wenige Thore zugänglich,
lie bei Tage durch Wachen besetzt, bei Nacht aber ver-
schlossen waren. So konnte man die Fabrikate nur heim-
lich hereinbringen, was bei einem Artikel wie Bleistifte
keine allzugrossen Schwierigkeiten hatte. Um die Möglich-
keit der Entdeckung möglichst zu verringern, lieferten die
Stümpler nun die Bleistifte bei armen Leuten, die vor der
Stadt in ärmlichen Hütten wohnten, ab und liessen durch
diese wenig. verdächtigen Personen dann die verbotene
Arbeit hereinschleichen. !)
Gegen diesen letzteren Unfug sucht der Rat einzu-
schreiten, indem er dem Lorenzer Waldamt den Auftrag
erteilt, möglichst häufig jene Hütten zu revidieren, die
Bettelleute unter Androhung der Ausweisung zu verwarnen,
falls dies alles aber nichts fruchten sollte, jene Hütten
einfach niederreissen zu lassen. ?)
Auch sonst sucht der Rat der Stümpelei entgegenzu-
wirken. Alle Bleistifte, die unter den 'Thoren aufgegriffen
werden, werden einfach konfisziert®) und strenge Strafen
harren des ertappten Stümplers. So lesen wir von einem,
der acht Tage lang in Verhaft gesessen und nur durch
„Urphedleistung“ wieder freikommt.*) ein anderer soll „in
1) Rats-Prot. tom. 1726, Nr. 2. £. 7.
2) ibidem f. 8.
3) Rats Prot. tom. 1709, Nr. 12. f. 146.
4) Auch was er im Gefängnis verzehrt.
bezahlen. Rats-Prot. tom. 1713. Nr. 13. f 929.
„die Atzung“ muss er