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gehende Hypothese zu widerlegen; ihre Haltlosigkeit ist ohne
weiteres ersichtlich.
Stiassny hat sie bereits scharf betont (Kunstchron. N.
F.1181/2 u. Chron, f. vervielfältgd. Kst. III 60). Er will
aber den Gedanken an eineniederländische Reise
des Penecz nicht ganz aufgeben, und glaubt, dass die-
selbe im Anfang der vierziger Jahre stattgefunden habe,
nachdem der Künstler bereits Italien besucht
hatte (s. a. a. O. O.). Er stützt diese Annahme zunächst auf
die schon von Haendcke herangezogenen Werke, die Ansicht
von Gent von 1540 und den Hieronymus von 1544
nach Massys, sodann auf das Bildnis des Cardinals
Granvella, welches Pencz — wie ein Eintrag in den
Nürnberger Stadtrechnungen besagt — am 24, März 1543
den Nürnbergern Losungsherrn präsentieren
liess 3.
Ich finde, dass von diesen Werken nur das zweite, die
Copie nach Massys, mit einigem Rechte als Zeugnis einer
niederländischen Reise um 1540 geltend gemacht werden kann,
Aber ich halte es keineswegs für notwendig, dass der Nürn-
berger Hieronymus in der Heimat des Massys entstand, einmal
schon deshalb, weil er gar nicht eine eigentliche Copie, viel-
mehr nur eine Variation des Massysschen Hieronymustypus
genannt werden darf, und dann, weil der letztere in einer
seiner zahlreichen niederländischen Repliken leicht schon lange
vor 1544 in Deutschland bekannt geworden sein kann.
Tm die Ansicht des Genter Schlosses herstellen
zu können, braucht der Künstler gewiss nicht Flandern auf-
gesucht zu haben. Warum sollte er nicht eine von anderer
Hand gestochene oder gezeichnete Vedute in Farben über-
tragen oder eine solche vergrössert oder sonstwie reproduciert
haben! Ich bin umsomehr überzeugt, dass es sich bei der
Ansicht von Gent lediglich um eine etwa vom Rate bestellte,
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1) s. Verz. IV, Nr. 1. Stiassny und Baader sprechen fälschlich von
einem Bildnis des Kanzlers Granvella; in den Nürnberger Stadtrechnungen
ist dieRede von einem Porträt des Bis ch ofsvon Arras, alsodes jüngeren
Granvella, des späteren Cardinals und Sohnes des Kanzlers.