Full text: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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von Augsburg, einen von Frankfurt a. M., einen von 
Nürnberg, einen von Hamburg und einen vor BrezZlau als 
Beiftiger zu wählen und durch fie inZgefamt in Meßzeiten, außer: 
halb derfelben aber nur durch die 2 Deputierten und 4 Kaufleute 
von Leipzig ein Kaufmannsgeridht zu bejebken. Daz Gericht jolle 
die nötigen Notare und Boten Haben und alle Sachen entfqOHeiden, 
die bon Handlung Herkommen und dependieren (unter Einzelaufzäh- 
fung), insbejondere auch die Streitigkeiten der Fuhrleute, Makler, 
und Güterbeitätter; audy Strafbefugniz bis 400 oder mehr fl. 
jolle ihınm zuftehen. Das Ungehorfamsverfahren müfjje verbefjert, 
das perfüönlidhe Erficheinen der Barteien ohne Rechtsbeifjtände an- 
geordnet, die dilatorijdhen Sinreden, Artikel, Frageftücke und alle 
AWeitläufigkeiten aufgehoben, {Oleunigjter Beweis und jofortige Cre- 
fution nad Befchetd in der Hauptjache angeordnet werden. Appel- 
(ation Jolle nur an den Mat und innerhalb 48 Stunden nach dem 
Urteil geftattet werden, indem die Friften zur Introduktion und 
Rechtfertigung der Appellation ebenfalls ganz kurz zu Dbemejfen 
wären. DBeftätigt der Rat die exrfie Sentenz, jo fönne zwar inner- 
halb 48 Stunden weiter appelliert werden; der Kat folle aber 
fraft feiner reiheit bei Unterliegen des Aypellanten 50, 100 und 
mehr Thaler Suffumbenzbuße und hHiefür Kaution fordern. Die 
Zuftändigkeit des Hofgerichtz folle in diefen Sachen volljtändig 
ausgefloffen fein. Die Marktfreiheit jolle durch Zuläjfigkeit der 
Srefution in gewiffemnm Umfange beflränfkt werden; im Falle des 
Ronfurjes jolle das Handelsgeridht Madt haben zu obfiqnieren; 
der Gemeinjdhuldner müfjje gezwungen werden, fein ganzes Ver- 
mögen anzugeben, wobei die Verteilung pro rata bi8 zur Befriedis 
gung zunächft unter den Matrikulierten zu erfolgen Hätte. Für 
hetrügerifchen Bankerutt werden firenge Strafen, inzbejondere Au8- 
Ihluß vom Aechfelplak, vorgelhlagen und fAHlieklih eine Wechfel=, 
eine Makler-, eine Bofthaus= und eine Juden-Ordnung in Vorfchlag 
gebracht. Die Eingabe umfaßt beinahe 200 Bogenfeiten. 
Nunmehr erfdheint auf dem Plan als Geqnerin die Kramer- 
innung!), weldhe ihrer Natır nad der neu geplanten Organijation 
des Kaufmannsftandes entgegentreten mußte; fie hat an der Seite 
des Rats einen heftigen Kampf aegen die Neuerer geführt, {ft aber 
1) Bal. Haffe a. a. ©. S. 132 F., 186 f. nad Biedermann, Geichichte 
der Leipziger Kramer:Ynnung 1477—1880 (als Manultript gedruct 1881) 
S. 47.
	        
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