Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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dern nur ein Meiner Teil derjelben. „Andernteil8 Supplikanten die 
Anrichtung eineS neuerlichen und in diejen Landen ganz ungewöhn- 
fien, au der durch die Preismwürdigjten Kur- und Landesfürften 
vormals gemachten rühmlidhften Sandes= und Stadtverfaffung im 
Stunde zuwiderlaufenden judieii intendieren, ferner zum SHfteren 
sonventicula halten, gewiffe Anlagen unter fihH madhen, . . . Ad- 
vofaten, Handwerker, wie auch ettlicdhe andere Leute, die fie un8 zu= 
wider zu fein wifjen, an fih Hängen und mehr dergleidhen Dinge.“ 
Und alzs Bofjen!) die erfte Marktwoche als Zeit des Zufammen- 
tritt5 der Kommiffion vorflug, da fuchte der Mat?) in KHeinlicher 
Weije dies hHinauszujcdhieben mit der Begründung, daß zur fünftigen 
Ditermefje au3 den vornehHmiten auswärtigen Handelsftädten die 
mwenigjten Brinzipale nad Leipzig kämen; ohne deren Gegenwart 
jet nichts Hauptjächlidhes zu verrichten, die Leipziger felbit aber 
Hätten während der Melle nicht viel Zeit. Das Half num Freilich 
nicht3; e& wurde entgegnet?), daZ Recht der Kaufleute, auf BVer- 
befferungen zu dringen, fer unanfedhtbar; im übrigen fer der Mat 
jelbit Mitglied der Kommijfion, die Fremden feien überhaubt nicht 
interejfiert. Die Kommiffion Iirat am vorgefjdhlagenen Zeitpunkt 
zuJammen und beauftragte am 24. März 1681 *) die Petenten, ihre 
Bolmadhten und VBorfchläge zu übergeben; dies wurde den Kauf- 
leuten, die Jh auf dem RKathaufe gemeldet Haben infinuiert. 
Sofort, mit Eingabe vom 23. März praes. 5. April 1681 °) 
exfolate nun eine umfangreiche Eingabe der jämtlidhen Kauf= und 
Handelsleute. Sie wies zunächft auf den lange andauernden 
Arieqg, die Konkurrenz anderer Stähte, befonders Jächfifcher, hin, 
die auß der Fremde an Leipzig vorbei fi Waren kommen lafjen 
(3. B. Seide aus Nürnberg) und dahin verjenden; weiter auf 
den Umftand, daß auch Einheimijdhe gegen die Privilegien Güter 
nah Halle, Naumburg, Magdeburg und Berlin [MOaffen; 
daß Fremde, die keine Bürger find, außerhalb der Mefjjen in Leipzig 
Waren Ffeilhalten und Handwerker joldhe in Kommiffion haben; daß 
Braunfchweig Mefljen eingerichtet hat und durch Promittierung 
großer Freiheiten, infonderheit eines Handelsgeridht3, die Handlung 
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3) 
Cbhenda S. 16. 
Cbenda S. 2 und 25. 
Cbhenda S. 27. 
Cbenda S. 29 und 30. 
Cbhenda S. 36 ff. 
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