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2) Die Dreikreuzer, deren 20 für 1 fl. gerechnet, sollen
achtlöthig sein und nach dem Fuß des Reichsthalers zu 18 Batzen,
108 Stück auf die Mark gehen.
3) halbe Batzen 162 Stück auf die Mark.
4) 648 Stück Kreuzer auf die Mark.
5) Die Pfennige sollen vierlöthig sein und 720 Stück auf
die Mark gehen. .....
Onolzbach, den 23. Dezember 1622.
Joachim Ernst.“
Nun mußten aber neubestellte Münzbediente, den Reichs- und Kreis—
beschlüssen gemäß, entweder von dem versammelten ganzen Kreis oder doch
von dessen „Direktion“ in Pflicht genommen werden. Deshalb sandte
Joachim Ernst den Stutz und Wagner mit einem „freundschaftlichen“
Schreiben vom 20. Januar 1623 nach Bamberg und ersuchte um Ver—
pflichtung der beiden. Doch wurden sie hier nicht verpflichtet, sondern mit
einem Schreiben vom 20. Februar 1623 zurückgeschickt, in welchem sich
die Domprobstei gegen Errichtung einer markgräflichen Münzstätte in Fuürth
entschieden aussprach und die Verpflichtung der beiden Münzbedienten fuͤr
Fürth ablehnte. Joachim Ernst verwahrte sich nun am 27. Februar gegen
Bambergs Anmaßung in entschiedener Weise
„daß wir neben anderen Regalen auch Insonderheit mit der Münz—
gerechtigkeit vom hl. römischen Reich belohnet, solche in Unserem
Land und Territorium an denjenigen Orten, denen es sich nach Ge—
legenheit der Zeitläufe am bequemsten sich fügen soll, anzustellen und
kann die Domprobstei die Cxercierung besagten Münzregals so wenig
schaden, so wenig sie uns hindert, daß wir die landgerichtliche Juris—
diktion, fraischliche, hohe ußzd andere Obrigkeit, Zoll, Gleit und
anderes daselbst haben und ruhig üben.“
Auf dieses Schreiben gab Bamberg vorderhand keine Antwort. Man
suchte nun dem Markgrafen das Münzen auf allerlei Art und Weise zu
erschweren, besonders dadurch, daß man die Verpflichtung der Münzbe—
dienten möglichst hinderte. Um dies besser bewerkstelligen zu können, machte
man bambergischerseits mit Nürnberg, welchem es nicht gleichgiltig war,
daß der Markgraf so nahe an der Stadt eine Münzstätte aufrichtete, ge—
meinsame Sache. Der Ecfolg zeigte sich auf dem am 15. Juli 1623
nach Augsburg ausgeschriebenen Münzkonvent der 3 ktorrespondierenden
Kreise Franken, Bayern und Schwaben. Hier sollten Sintz und Wagner
verpflichtet werden. Beide reisten, mit einem markgräflichen Briefe vom
12. Juli 1623 versehen, nach Augsburg. Ohne sich weiter um sie zu
bekümmern und ohne irgendwelche Prüfung vorzunehmen, ließ man sie
lange warten. Endlich wurden sie auf ihr anhaltendes Bitten vorgelassen, jedoch
nur, um ihnen zu eröffnen, daß ihnen, ihrer geringen Kenntnisse im Rechnen ?c.
wegen, „bei Geld⸗, auch Leibes- und Lebensstrafe nichts mehr, weder großes, noch
kleines zu münzen“ untersagt würde. Der Markgraf, von der Gerechtig—
keit seiner Sache überzeugt, ließ aber die Münze in Fürth nicht eingehen,
sondern wandte sich an den Kaiser mit der Bitte, ihm ein Patent zu er—
teilen, daß er bei seinen Münzstätten namentlich bei der zu Fürth gelafsen