Volltext: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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von einer armen Leiche, wo gar nichts vorhanden, 
soll man ihm aus dem Gotteshaus geben, es sei 
hier oder auf dem Land. 
Hrn. Pfarrer für einen Grabstein einzuschreiben 
für einen Kirchensitz . 
den 4 heiligen Pflegern für einen Grabsteinn. 
und für einen Kirchensitz 
Wann sich einer verhören läßt hinter das Gotteshaus, 
ist er zu geben schuldig 
davon gebühret dem Amtmann 
Gerichtsschreiber 
dem Amtknecht. 
daß andrer bleibt dem Herrn Pfarrer und heiligen 
Gotteshaus auch wieder hinweg, so muß er zuvor 
bei dem Amt Fürth seinen Abschied lösen, bekommt 
Hr. Amtmann 
Hr. Gerichtsschreiber . 
Aus dem Gotteshaus zu Sankt Michaelis in Fürth 
jährl. Besoldung dem Pfarrer 
dem dompropstl. Lehrer seine von altersher Besoldung 
aus dem Gotteshaus .. 
dem Organisten vom Gotteshaus jährl. Besoldung. 
dem domprobstl. Amtknecht jaͤhrlich 
Den 2 Lehrern, Organisten, Totengräber an den 
heil. Festtagen als: 
Michaelis, 
Weihnachten, 
Neu-Jahr, 
Ostern, 
Pfingsten, 
Einem Jeden für eine Maß Wein 
Anno 1681 ist bei der Gotteshausrechnung an Essen 
und Trinken anfgegangen 
Nun folgt auch, was man dem Nürnb. Lehrer aus 
der Kirche gibt; Erstl. auf Weihnachten, Ostern, 
Pfingsten und Michaelis des Jahrs 4mal: 
von den 2 messingenen Leuchtern zu fegen 
für die Teppiche auf die Altäre zu machen 
die Kirche auszukehren 
die Kanzel und Altäre zu fegen . 
den großen Leuchter zu fegen ä 
für das Gras an Pfingsten zu streuen 
für die Kirche und die Stühle überall auszukehren 
für das Schmeckgras. 
für einen Chor-Rock zu waschen und zu falten 
für die 3 Kinderhemden der Jungfer Maria zu waschen 
und zu falten 
fi. 10 kr. 
fl. 15 kr. 
fi. 15 kr. 
i. 15 kr. 
fl. 15 kr. 
1fl. 30 kr. 
fl. 12 kr. 
fl. 12 kr. 
fls. 6 kr. 
— fl. 20 kr. 
— flw. 24 kr. 
6efl. — kr. 
20 fl. — kr. 
10 fl. — kr. 
— fl. 45/2kr. 
— fl. 12 kr. 
30 fs. — fr. 
fl. 10 kr. 
fl. 10 kr. 
fl. 10 kr. 
I. 10 kr. 
1. 20 kr. 
l. 10 kr. 
l. 20 kr. 
s. 10 kr. 
J. 24 kr. 
. 24 kr. 
J. 5 kFr.
	        
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