20
von einer armen Leiche, wo gar nichts vorhanden,
soll man ihm aus dem Gotteshaus geben, es sei
hier oder auf dem Land.
Hrn. Pfarrer für einen Grabstein einzuschreiben
für einen Kirchensitz .
den 4 heiligen Pflegern für einen Grabsteinn.
und für einen Kirchensitz
Wann sich einer verhören läßt hinter das Gotteshaus,
ist er zu geben schuldig
davon gebühret dem Amtmann
Gerichtsschreiber
dem Amtknecht.
daß andrer bleibt dem Herrn Pfarrer und heiligen
Gotteshaus auch wieder hinweg, so muß er zuvor
bei dem Amt Fürth seinen Abschied lösen, bekommt
Hr. Amtmann
Hr. Gerichtsschreiber .
Aus dem Gotteshaus zu Sankt Michaelis in Fürth
jährl. Besoldung dem Pfarrer
dem dompropstl. Lehrer seine von altersher Besoldung
aus dem Gotteshaus ..
dem Organisten vom Gotteshaus jährl. Besoldung.
dem domprobstl. Amtknecht jaͤhrlich
Den 2 Lehrern, Organisten, Totengräber an den
heil. Festtagen als:
Michaelis,
Weihnachten,
Neu-Jahr,
Ostern,
Pfingsten,
Einem Jeden für eine Maß Wein
Anno 1681 ist bei der Gotteshausrechnung an Essen
und Trinken anfgegangen
Nun folgt auch, was man dem Nürnb. Lehrer aus
der Kirche gibt; Erstl. auf Weihnachten, Ostern,
Pfingsten und Michaelis des Jahrs 4mal:
von den 2 messingenen Leuchtern zu fegen
für die Teppiche auf die Altäre zu machen
die Kirche auszukehren
die Kanzel und Altäre zu fegen .
den großen Leuchter zu fegen ä
für das Gras an Pfingsten zu streuen
für die Kirche und die Stühle überall auszukehren
für das Schmeckgras.
für einen Chor-Rock zu waschen und zu falten
für die 3 Kinderhemden der Jungfer Maria zu waschen
und zu falten
fi. 10 kr.
fl. 15 kr.
fi. 15 kr.
i. 15 kr.
fl. 15 kr.
1fl. 30 kr.
fl. 12 kr.
fl. 12 kr.
fls. 6 kr.
— fl. 20 kr.
— flw. 24 kr.
6efl. — kr.
20 fl. — kr.
10 fl. — kr.
— fl. 45/2kr.
— fl. 12 kr.
30 fs. — fr.
fl. 10 kr.
fl. 10 kr.
fl. 10 kr.
I. 10 kr.
1. 20 kr.
l. 10 kr.
l. 20 kr.
s. 10 kr.
J. 24 kr.
. 24 kr.
J. 5 kFr.