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Als aber unterm 20. August 1868 die k. Regierung die endliche
Durchführung des Planes als sehr dringlich bezeichnete, nnd den k. Be—
zirksärzt zum Gutachten über die vorhandenen Privatschlachthäuser auf—
forderte; als dieser in einem Gutachten vom 14. November 1868 erklärte,
daß die meisten derselben nicht nur gegen die Reinlichkeit, sondern auch
gegen die Anforderungen der Sanitätspolizei verstoßen, wurde dieser Gegen—
stand wieder auf die Tagesordnung der gemeindlichen Kollegien gesetzt.
Von den drei für Erbauung eines Schlachthauses mit Fleischver—
kaufshalle ins Auge gefaßten Plätzen, der Bleichangerwiese, dem Platz hinter
dem langen Haus und dem Tochtermann'schen Anwesen erwies sich letzterer
als der durch seine Lage günstigste, und für die Anlage selbst relativ
wohlfeilste.
Es wurden deshalb für diesen Platz Pläne und Kostenvoranschläge
gefertigt, und durch allerhöchste Entschließung vom 2. Oktober 1869 ge—
nehmigt, daß der hiefür erforderliche Kostenaufwand mit 127,000 fl. auf
die Erträgnisse des Lokal-Malzaufschlags übernommen werde.
Um allenfalls mit der Aussührung des Baues nicht gehindert zu sein,
wurde durch notariellen Vertrag vom 5. Dezember 1868 das Anwesen
Nr. 7 am Helmplatz, bestehend in Wohnhaus, Nebengebäuden, Hofraum
und Garten, für 80,000 fl. erkauft und am 5. Oktober 1869 von dem
daran stoßenden Anwesen der Kaufmannswitwe Gebhardt Nr. 115 der
Koönigsstraße eine Parzelle um 2800 fl. erworben. Mit dem Bau wurde
aber nicht begonnen.
Verschiedene Umstände, wie der gerade zur Zeit der Anregung ein—
getretene Personalwechsel, die längere Zeit hindurch bestandene ungenügende
Besetzung des Baubureaus, die Schwierigkeiten, mit welchen von den nicht—
angestellten Bauverständigen Gutachten zu erlangen waren, die Notwendig-⸗
keit der Erledigung anderer dringender Arbeiten größeren Umfangs u. a. m.,
verhinderten einen raschen Fortgang der Kommissionsberatungen (die
Kommission war 1873 gewählt worden) — und so gelangte erst unterm
16. April 1877 das von der Kommission erstattete ausführliche Gutachten
zur Vorlage an den Magistrat, welcher unter nachfolgender Zustimmung
des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten die von der Kommission ge—
stellten Anträge sämtlich zum Beschlusse erhob.
1) Es sei ein allgemeines, bezüglich aller Tiergattungen obligatorisch zu
benützendes Schlachthaus auf dem gemeindlichen Bleichanger am
linken Rednitzufer zu errichten.
Das Anwesen Nr. 7 am Helmplatze samt dem von der Witwe
Gebhardt erworbenen Garten sei zum Grundstockvermögen der Ge—
meinde zu ziehen und dafür die Summe von 80,000 Mark aus
dem rentierlichen Grundstockvermögen der Gemeinde an die Lokal—
malz⸗ und Bieraufschlagskassa zu vergüten.
Die nach Verwendung dieser 80,000 Mark noch verbleibende Bau—
kostensumme von 306378 Mark sei vorbehaltlich höchster Genehmig—
ung auf die Lokalmalz- und Bieraufschlagskassa einzuweisen und durch
das Ertragnis dieser Kassa, sowie durch die an dieselbe abzuführen—
den reinen Einnahmen des Schlachthausbetriebes zu tilgen.
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