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Landgerichtshauses (jetziger Amtsgerichtssitzz) untergebracht. Fuͤr die Sitz—
ungen des Magistrats und des Gemeindekollegiums waren 2 Zimmer im
Realschulgebäude (jetziger Bezirksamtssitz) reserviert worden. Am 13. Oktober
1823 kam der allerhöchste Befehl, daß der Magistrat das Landgerichtsge—
bäude zu verlassen hätte (s. S. 122.) Der Magistrat bezog nun 1834
einen Flügel des neuerbauten Knabenschulgebäudes, wofür er von 1827
an eine jährliche Miete von 300 fl. dem Schulfonde zahlte.
UÜuber die Verhandlungen des Rathausbaues ꝛc. entnehmen wir dem
Werkchen „Sarx, das Rathaus“ folgendes: „Bereits 1818 wurde der Ge—
danke an ein eigenes Rathaus besprochen, und ein Fond von circa
40,000 fl. in das Auge hiefür gefaßt, 1823 auch von dem Bau-Inspektor
Brüger in Nürnberg ein Plan hiezu gefertigt, und der Bauplatz gesucht.
Man wollte das Realschulgebäude dazu verwenden; — doch dieses bot
nach dem Bauplane nicht die erforderliche Fläche; da verfiel man auf den
Platz, wo jetzt die katholische Kirche steht, — dieser wurde aber von den Vertretern
der Kirchengemeinde nicht mehr abgelassen. — Am 6. April 1825 beschloß
der Magistrat, nachdem kurz vorher, am 17. März, die Genehmigung des
Bauplanes eingetroffen war, den Rathausbau an der Stelle der heuͤtigen
Realschule aufzuführen, womit die Gemeindebevollmächtigten einverstanden
waren; allein die Fläche paßte zum Bauplane nicht, außer man waäaͤre sehr
weit auf den noch freien Platz herausgerückt, oder man hätte 3 nahestehende
Gebäude sehr teuer angekauft. Während nun unterm 17. März 1825
durch Bewilligung zum Fortbezuge des Bieraufschlages der eigentliche Bau—
sond erstarkte, der Bau selbst an den Maurermeister Jord an um 46553 fl.
vergeben wurde, trat eine neue Stoörung durch die Frage in Mitte, ob
überhaupt das Realschulgebäude zum Bau verwendet werden dürfe, und
wohin dasselbe nach seinem Abbruche gesetzt werden solle. Es kämpften
auf einmal die Interessen zweier Objekte mitsammen, und die Folge aller
Projekte war eine Kette von Administrativbeschwerden und sogar noch
Civilprozessen, entstanden aus dem Rezesse vom 10. Septbr. 1766 (s. S. 114).
Es war dieser Rezeß zu einer Zeit aufgerichtet worden, wo in Fürth
3 Gemeindeherrschaften sich alle ihre Rechte streitig machten, und die israe—
litische Gemeinde unter dem besonderen Schutze der Domprobstei Bamberg
stand, damals wohl von politischer Wichtigkeit, allein seit dem Edikte voñ
1813, dem Gemeinde-Edikte von 1818 gänzlich unhaltbar, weil die Be—
rechtigung zur Bildung einer eigenen gemeindlichen Korporation vonseite
der Israeliten, sowie alle Privilegien und Verträge in Bezug auf das Ge—
meindegut außer Wirksamkeit getreten waren. 8 Jahre verliefen über diesen
unglücklichen Rechtsstreit, welcher gleichwohl unguͤnstig für die israelitische
Gemeinde oberstrichterlich entschieden wurde, in der Hauptsache aber durch
die Verzögerung des Rathausbaues geschadet hatte.
„Am 17. Januar 1826 trat eine eigene Kommission zusammen, welche
am 24. Januar den Antrag brachte, das Glockenwirts- und Geißler'sche
Anwesen samt dem jüdischen Stiftungsgebäude und der Realschule nieder—
zureißen und zum Bauplatze zu verwenden, woruüͤber Magistrat und Ge—
meindebevollmächtigte am 30. Januar 1826 genehmigenden Beschluß faßten;
allein dieser Beschluß fand bei der Ober-Kuratel am 11. Februar 1827