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2) Es ist dieses Kleeblatt offenbar ein Herrschafts- und kein Staͤdte⸗
wappen, und da frage ich dann wieder, erinnert sich Fürth denn gar so
gerne der Zeit, wo es keinen Herrn, aber doch 3 Gebieter und Unterdrücker
hatte, die dieses Kleeblatt vorstellen soll von denen jeder auf das Erlöschen
des andern wartete, um der Erste zu sein, der bei der Erbschaft zugreift.
3) Ist es ein Ehrenzeichen zum Andenken an glücklich und ehrenvoll
bestandene Kämpfe, nachdem es gerade aus einer Zeit stammt, wo der
Bürger von Fürth von allen Qualen der kleinlichsten Eigenherrn-Willkür
und 'unersättlichen Hierarchie gemartert wurde, ohne daß er sich dem Spinn⸗
gewebe territorialer Gelüste zu entwinden vermochte?
4) Konnte man es als Symbol der 3 verschiedenen Religionsbekenntnisse
wählen zur Zeit seiner Einschmuggelung, wo Nürnberg aus staatspolitischen
Rücksichten den Katholizismus niederhalten und seinen Kultus auf ein
einziges Zimmer (300 Jahre lang) beschränken mußte, während Bamberg
wie Brandenburg die Ifsraeliten mit dem schwersten Schutzgelde drückte,
Brandenburg die Erbauungsbücher der Juden (1723—1775) konfiszieren
und verbrennen ließ, angeblich weil sie Lästergebete den Christen und
Landesherrn gegenüber enthielten.
5) Oder — nachdem zur Zeit der Dreiherrschaft der Rechtszustand
und das allgemeine Buͤrgerwohl darniederlagen, Industrie, Handel und
Gewerbe den kleinlichsten Chikanen Preis gegeben waren, Brücken, Wege,
Schul- und Krankenhäuser, sowie alle Gemeinde-Anstalten auf der
kümmerlichsten Stufe sich bewegten, während das nahe Nürnberg blühte,
stets nur weil Fürth ein, Waisenkind war, dessen Vermögen der Vormund
vergeudete, soll deshalb das Kleeblatt uns anmuten?
Dr. Fronmüller antwortete:
„Das Kleeblatt findet sich zuerst am 18. Januar 1562 im Siegel
des Fuͤrther domprobsteilichen Amtes. Hans Winterschmidt in Fürth stellt
einen Revers aus über einige Grundstücke, welche er von der St. Michaels—
kirche zu Lehen trägt: das domprobsteiliche Amt legalisiert mit dem, ein
Kleeblatt enthaltenden Siegel die Urkunde, welche sich auf Pergament
geschrieben im k. Archivkonservatorium zu Nürnberg befindet. Ebendaselbst
sindet sich eine zweite Pergamenturkunde von 1564 vor, mit dem gleichen
Siegel ausgestaltet. In den Akten der Fuͤrther Gemeinde zeigt sich das
Kleeblatt zuerst im Jahre 1693, und zwar auf einem Stempel mit EH. P.
(Hofmark Fürth) bezeichnet. Das Altenstück betrifft eine Eingabe über
rinen Streuhandel an die Domprobstei. Im Verlaufe des 18. Jahr⸗
hunderts begegnen wir öfters dem Gemeindesiegel mit dem Kleeblatte. So
irägt dasselbe 1737 die Umschrift; „Kaiserlich freien Hofmarks Gemeinde⸗
Siegel.“ Es befindet sich unter einer Eingabe der Fürther Gemeinde an
die Domprobstei in Bamberg, die Ankündigung der Klage betreffend wegen
fortwährender harter Bedrückung desOrtes durch das domprobsteiliche Amt,
wegen übermäßigen Amtssporteln, vermeintlicher Wachsteuer, unbefugten
Handlöhnen und Zahlgelder. Unter einer Quittung der Gemeinde am
8. Sepiember 1756 bemerken wir ebenfalls das Kleeblatt im Siegel mit
der Bemerkung: „un'er Aufdrückung des größeren Gemeindesiegels.“ Das
Fuͤrther Gemeindewappen hat meines Wiffens nie ein anderes Zeichen als