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Mit Dekret vom 17. Dezember 1796 kündigte der J. Senat der
preußischen Regierung in Ansbach dem Domprobsteiamte Fürth an, daß
an ihn und nicht mehr an die domprobsteiliche Kanzlei die
bisher übliche Appellation in ihren Erkenntnissen stattzufinden habe, das
gleiche auch bei dem demnächst zu haltenden Heeggerichte gelte, UÜbertretungen
aͤber mit fiskalischer Einschreitung bedroht seien. Trotzdem wurde vom
26. Juni bis 1. Juli 1797 das bambergische Heeggericht im Amtshause
zu Fuͤrth im Auftrage des Domprobstes J. Anton von Schauenberg nach
den gewöhnlichen Zeremonien durch den Hofrat J. B. Scheuer und den
Gerichtsschreiber Leonhard abgehalien, die Grundsätze einer bürgerlichen
Patrimonialgerichtsbarkeit verfolgt, ja sogar 8 neue Schöffen, Schlosser
Reißner, Uhrmaächer Schneider in Fürth und, Kaufmann Voltkert von
Schweinau gewählt, und insbesondere die Zuschreibung von 48 Grundstück—
käufen und die betreffenden Lehensgebühren und Erneuerungsverhandlungen
vorgenommen. Die Beisitzer bestanden damals noch aus 12 Gerichtsschöffen.
Mit dem 1. Sept. 1797 hörten alle Heeggerichte auf, nachdem die
civile Gerichtsbarkeit an die Justizkommission in Fürth; die Lehens-, Hand—
lohns- und Steuersachen an das Kammeramt übergegangen waren, dessen
Geschäfte bis zur ausgesprochenen Kreierung einer solchen Stelle die
Spezialrecherchekommission anfangs unter Hofrat Schauer und Polizei—
sekrelär Makko, später unter dem provisorischen Kameralamtmann, späterem
k. b. Rentbeamten Ritter besorgten.
Um äußerlich das Ansehen eines Gerichtes zu dokumentieren, war
die Domprobstei in früheren Jahrhunderten bedacht gewesen, in Fürth
stets ein eigenes Amtshaus zu halten.
„Das erste domprobsteiliche Amtshaus befand sich bei der unteren
Brücke, Königsstraße Nro. 3. Das Jahr der Erbauung konnte nirgends
aufgefunden werden. Bis zum Jahre 1683 sind die amtlichen Verhand—
lungen darinnen vorgenoinmen worden. Nachher wurde es verkauft, und
als Privathaus benützt. Messelhäuser war der erste Besitzer und von
diesem kam es an einen gewissen Steger, der darinnen eine Krämerei an—
legte. Noch anfangs unseres Jahrhunderts konnte man die damals ein—
gerichtet gewesenen Gefängnisse wahrnehmen.
Als Bamberg seinen Einfluß in Gemeindesachen erweiterte, begann
es 1681 den Bau des großen domprobstei-bambergischen Amtshauses auf
dem obern Markt. Auf dieser Stelle stand vormals ein kleines Wirts⸗
haus, das zu diesem Behufe erkauft und abgetragen wurde. Der Besitzer
desselben war zugleich Einnehmer der burggräflichen Stiftungsgefälle für
die Domprobstei Bamberg.
Dieser Bau ist 1682 vollendet, jedoch unter blutigen Auftritten ein—
geweiht worden. Die Schreiner waren eben mit Belegen des Bodens
beschäftigt, als die Zimmerleute, die dies als einen Eingriff in ihre Befugnis
ansahen, gewaltsam eindrangen, über die Schreiner herfielen, und an ihnen
Mißhandlungen verübten. Es entstand eine fürchterliche Schlägerei und
das Blut floß, wie eine Nachricht sagt, auf dem Boden herum. Unter
andern darinnen angelegten Gefängnissen zeichnete sich das eine noch zu
Ende des 18. Jahrhunderts durch eine auffallende Benennung aus. (Eger.)