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Grafen Beringer gelegen, betroffen. Ort und Zeit der Ausfertigung, der
Name des Schenkers und die Unterschrift des Kanzlers und Bischofs
Eberhard stimmen aufs genaueste überein. Als Pförringen 14389 an
Sattler aus Regensburg verkauft wurde, sei die Urkunde nicht mit aus—
gehändigt und später mittels einer Korrektur dazu benützt worden, um die
Erwerbung Fürths besser begründen zu können.
Ein Hauptbedenken lag wohl auch darin, daß das Bistum Bamberg
selbst erst im Spätherbste 1007 errichtet wurde, und daß bis 1. November
ein Kanonikat noch gar nicht bestand, indem vor allem der erste Bischof
Eberhard ernannt werden mußte, wozu es keines Domkapitels bedurfte.
Es ist überhaupt, so lange Eberhard als Bischof waltete, noch von keinem
Domkapitel die Rede oder von Güterzuwendungen an dasselbe sondern
nur von einem Domprobste. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß das
Domkapitel erst 1012 bei Einweihung der Domkirche errichtet worden ist.
Daß aber Domprobst und Domherren früher ernannt gewesen, als die
Domkirche erbaut war, ist im höchsten Grad unwahrscheinlich.
Sehr bemerkenswert bleibt es immerhin, daß die bambergischen
Historiker Zirngiblb und Jäck, sowie Lang in den Regesten der Urkunde
keine Erwähnung thun, wogegen Zirngibl die Urkunde über Pförringen
bdon gleichem Datum ausdrücklich anführt.
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2. SchenkKungsBrief d. Kais. Heinrich IV.
14. August 1062. Gestattung des Marktrechtes ꝛc.
Heinrich, König von Gottes Gnaden. Es sollen alle Gläubigen
in Christo, sowohl die gegenwärtigen als zukünftigen wissen, auf
was für Art wir, als die wir den göttlichen Lohn auf Wucher
ausleihen, um eines glücklichen Mittels für die Seele unseres Vaters
seligen Gedächtnis und wegen der Vermittlung der ehrwürdigen
Herrn Siegfrid von Mainz, Annon von Köln, Gebhard von Salz—
burg, Adelbert von Bremen, der Erzbischöffe, auch Adalberon von
Würzburg, Clenchard und Eberhard von Halberstadt, Otto des
Herzogs von Bayern, wie auch des Grafen Eckiberts und anderer
unserer Getreuen, vor dem getreuen Dienst Günthers, Bischoffen der
h. Kirchen zu Bamberg, den Regularibus eben dieser h. Bambergischen
Kirchen im größern Kloster, nämlich des heiligen Petri, die darinnen
Gott dienen, zu einem gewissen Ort ihres Rechts, Fürth genannt,
in dem Nordgau gelegen, in der Grafschaft des Grafen
Heinrichs, einen Markt, der von unserm Vater seligen
Gedächtnis vormals nach Nürnberg verlegt, mit einem
Zoll und Gepräge einer eigenen Münz wieder gegeben
und wieder bekräftigt haben, also, daß sich die handlungs—
treibenden Kaufleute, als nämlich der Regensburger, Würz—
burger, Bamberger sich bedienen sollen. Derohalben, damit