Full text: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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und außerordentlichen Fürsorge, welche ihnen gewöhnlich nicht zur Seite 
stehe, eines Schutzes und einer Unterstützung bedürften, die ihnen in den 
gewöhnlichen Lebensumständen nicht zu teil würden. 
Unterm 14. April 1855 lief beim Magistrat ein Anschreiben des 
kgl. Kreis- und Stadtgerichtsarztes Dr. Wolfring, des 
Verfassers obiger Artikel ein, in welchem er um Unterstützung bei Gruͤndung 
einer Krippe ersuchte. Die Staatsregierung hatte schon vorher durch 
Ministerialentschließung vom 23. Oktober 1854 und Regierungsentschließung 
vom 11. Januar 1855 die Gründung von Krippen in Bayern empfohlen. 
Durch Zuschrift vom 18. April 1855 eröffnete nun der Magistrat 
dem Gerichtsarzt Dr. Wolfring, daß der Magistrat den Nutzen einer 
solchen Anstalt nicht verkenne, jedoch keine disponiblen Mittel besitze, um 
die Anstalt zu unterstützen, auch befürchte er, die bisher von den Einwohnern 
geleisteten, regelmäßigen Armenbeiträge würden sich durch das viele Bitten 
um neue Unterstützungen verringern. 
Am 18. Mai forderte Dr. Wolfring zur Sammlung von Beiträgen 
behufs Gründung einer Krippe auf. Zur Vergrößerung des Fonds und 
Vermehrung der Einnahmen kam Dr. Wolfring bei der Regierung um die 
Erlaubnis zur Aufstellung eines Glückshafens ein, dessen 
Reinertrag der zu gründenden Krippe zugewendet werden sollte. Unterm 
26. September 1855 erklärte die Regierung, daß mit Rücksicht auf den 
löblichen und gemeinnützigen Zweck ein gegründetes Bedenken nicht obwalte, 
die Erteilung der desfallsigen Genehmigung aber zunächst Sache des 
Magistrats, als der einschlaͤgigen Polizeibehörde, sei. Von dem Nutzen 
und der ersprießlichen Wirksamkeit einer solchen Anstalt für Fürth bei der 
zahlreichen Fabrikbevölkerung sei die Regierung überzeugt. Mit großem 
Befremden hätte sie aus einem Magistratsbericht entnommen, daß der 
Magistrat Fürth dem Unternehmen nicht nur keinen Vorschub leisten wolle, 
sondern in ungeeigneter Weise dem edlen Zweck des Gründers eigennützige 
Motive unterschiebe. 
Unterm 29. September 1855 erteilte nun der Magistrat die Erlaubnis 
zur Aufstellung eines Glückshafens. Infolge vorgeschrittener 
Zeit wurde der Glückshafen an den Lithographen J. Hesse gegen Abgabe von 
250 fl. verpachtet. 
Die Gewinne sollten einen Wert von 6 kr. bis 25 fl. haben. Auf 
1400 Treffer sollten 10000 Nieten kommen und 1 Loos 6 kr. kosten. 
Hiermit erklärte sich der Magistrat einverstanden. Hesse hatte längere Zeit 
den Glückshafen in Pacht, spaͤter übernahmen ihn Roth, Hirschmann. Von 
1864 bis 1874 warf er durchschnittlich jährlich 1600 fl. für die Krippe ab, ein 
Beweis, von welchem Vorteil der Gluͤckshafen für die Krippe und deren 
Bestehen war und ist, ja es kann als gewiß behauptet werden, daß die 
Krippe ohne der respektablen Einnahme des Glückshafens nicht hätte 
bestehen können und nach kurzer Zeit hätte geschlossen werden müssen. 
Am 17. Oktober 1855 erklärte sich der Armenpflegschaftsrat bereit, 
für solche Kinder, welche der Stadt zur Last fielen, die Beiträge entweder 
ganz oder teilweise der Krippe zu überweisen.
	        
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