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und außerordentlichen Fürsorge, welche ihnen gewöhnlich nicht zur Seite
stehe, eines Schutzes und einer Unterstützung bedürften, die ihnen in den
gewöhnlichen Lebensumständen nicht zu teil würden.
Unterm 14. April 1855 lief beim Magistrat ein Anschreiben des
kgl. Kreis- und Stadtgerichtsarztes Dr. Wolfring, des
Verfassers obiger Artikel ein, in welchem er um Unterstützung bei Gruͤndung
einer Krippe ersuchte. Die Staatsregierung hatte schon vorher durch
Ministerialentschließung vom 23. Oktober 1854 und Regierungsentschließung
vom 11. Januar 1855 die Gründung von Krippen in Bayern empfohlen.
Durch Zuschrift vom 18. April 1855 eröffnete nun der Magistrat
dem Gerichtsarzt Dr. Wolfring, daß der Magistrat den Nutzen einer
solchen Anstalt nicht verkenne, jedoch keine disponiblen Mittel besitze, um
die Anstalt zu unterstützen, auch befürchte er, die bisher von den Einwohnern
geleisteten, regelmäßigen Armenbeiträge würden sich durch das viele Bitten
um neue Unterstützungen verringern.
Am 18. Mai forderte Dr. Wolfring zur Sammlung von Beiträgen
behufs Gründung einer Krippe auf. Zur Vergrößerung des Fonds und
Vermehrung der Einnahmen kam Dr. Wolfring bei der Regierung um die
Erlaubnis zur Aufstellung eines Glückshafens ein, dessen
Reinertrag der zu gründenden Krippe zugewendet werden sollte. Unterm
26. September 1855 erklärte die Regierung, daß mit Rücksicht auf den
löblichen und gemeinnützigen Zweck ein gegründetes Bedenken nicht obwalte,
die Erteilung der desfallsigen Genehmigung aber zunächst Sache des
Magistrats, als der einschlaͤgigen Polizeibehörde, sei. Von dem Nutzen
und der ersprießlichen Wirksamkeit einer solchen Anstalt für Fürth bei der
zahlreichen Fabrikbevölkerung sei die Regierung überzeugt. Mit großem
Befremden hätte sie aus einem Magistratsbericht entnommen, daß der
Magistrat Fürth dem Unternehmen nicht nur keinen Vorschub leisten wolle,
sondern in ungeeigneter Weise dem edlen Zweck des Gründers eigennützige
Motive unterschiebe.
Unterm 29. September 1855 erteilte nun der Magistrat die Erlaubnis
zur Aufstellung eines Glückshafens. Infolge vorgeschrittener
Zeit wurde der Glückshafen an den Lithographen J. Hesse gegen Abgabe von
250 fl. verpachtet.
Die Gewinne sollten einen Wert von 6 kr. bis 25 fl. haben. Auf
1400 Treffer sollten 10000 Nieten kommen und 1 Loos 6 kr. kosten.
Hiermit erklärte sich der Magistrat einverstanden. Hesse hatte längere Zeit
den Glückshafen in Pacht, spaͤter übernahmen ihn Roth, Hirschmann. Von
1864 bis 1874 warf er durchschnittlich jährlich 1600 fl. für die Krippe ab, ein
Beweis, von welchem Vorteil der Gluͤckshafen für die Krippe und deren
Bestehen war und ist, ja es kann als gewiß behauptet werden, daß die
Krippe ohne der respektablen Einnahme des Glückshafens nicht hätte
bestehen können und nach kurzer Zeit hätte geschlossen werden müssen.
Am 17. Oktober 1855 erklärte sich der Armenpflegschaftsrat bereit,
für solche Kinder, welche der Stadt zur Last fielen, die Beiträge entweder
ganz oder teilweise der Krippe zu überweisen.