Allein die tiefe Lage der Kapelle und der ersten Ansiedlung zwang
die Bewohner, weil die häufigen Überschwemmungen die Wohnungen unsicher
machten, und gefährdeten, das Thal zu verlassen und ihre Hütten jenseits
der Rednitz auf dem höhergelegenen rechten Rednitzufer, jedenfalls zwischen
dem Gängenberg und dem Kirchberg aufzuschlagen, weil dieser Punkt der
Furt am nächsten lag. Hier finden sich ja auch noch heute die ältesten
Häuser von Fürth.
Fürth und seine Umgebung soll damals zum Besitztum der
Markgrafen von Babenberg (Bamberg) gehoört haben, wurde aber, als nach
des Markgrafen Adalberts Enthauptung 905 dessen Güter unter die
Großen des Reiches verteilt wurden, ein kaiserliches Kammergut. Der Dom—
probstei Bamberg schenkte Kaiser Heinrich II. 1007 seine Güter in Fürth
und Burggraf Konrad der Fromme seine ihm daselbst zustehenden Gefälle
durch die 3Dotationsbriefe von 1303, 1307, 1314. — Die Vogtei ging aus den
Händen der Grafen von Kastell durch Heirat in die der Markgrafen von
Vohburg über, welche zugleich Burggrafen von Nürnberg waren. Burg—
graf Friedrich V. teilte 1398 seine fränkischen Besitzungen in das Land
Ansbach und Kulmbach (später Bayreuth) ab; so entstand die Markgrafschaft
Ansbach. — Zu diesen 2 Herren (Ansbach, Bamberg) kam noch ein dritter,
der Rat von Nürnberg. In mehr als einer Beziehung war diese Drei—
herrschaft nachteilig für Fürths Entwicklung, denn sehr oft wurden die Maß—
hahmen des einen Herrn durch den Neid und die Mißgunst des andern
lahm gelegt. Die Streitigkeiten, Reibereien ꝛc. dauerten Jahrhunderte lang.
(Wir kommen in einem spaͤteren Artikel auf Heinrichs Schenkungs- und
Konrads Dotationsbrief, sowie auf die Streitigkeiten zurück.)
Am 9. Juni 1791 legte Markgraf Karl Alexander die Regierung
des Landes nieder und das Markgrafentum Ansbach-Bayreuth fiel dem
Königreich Preußen zu, welches am 5. Januar 1792 die Regierung antrat.
Der Dreiherrschaft machte Preußen am 14. Mai 1797 ein Ende, indem
es Fürth, „samt allen Unterthanen, VLehensleuten ꝛc.“ seiner Landeshoheit
unterthan erklärte. Durch den Vertrag zu Wien vom 15. Dezember 1805
wurden die fränkischen Provinzen Preußens dem Königreich Bayern
einverleibt.