Full text: 1517-1525 (Band 1)

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daher die Städte eine Schrift in Betreff des Mandates an das 
Regiment. Günstig war es für die Städte, dass kein Reichsstand 
rechtzeitig seinen Beitrag für das Regiment entrichtete, so dass 
dessen Bestehen wieder in Frage kam. Einst hatte Nürnberg 
in solchen Notfällen ausgeholfen, als das Regiment noch in 
seinen Mauern war. Als dasselbe nun im August die Stadt durch 
Tetzel um eine Anleihe von 3000 Gulden ersuchte, meinte der 
Rat, „dass es den Läuften nach nicht notdürftig sei“, das Geld zu 
leihen. Dem Regiment gegenüber entschuldigte man sich höf- 
.ichst mit eigner Geldverlegenheit!). Auch Augsburg und die 
ibrigen Städte lehnten das Ansuchen ab, 
Bereits zu Nürnberg hatte der Markgraf Casimir von Bran- 
denburg mit der benachbarten Stadt und dem Grafen von 
Henneberg eine Zusammenkunft der weltlichen Stände des Pc 
fränkischen Kreises auf den 24. August zu Windsheim verab- 
vedet. Man beschloss hierselbst, gegen‘ die geistlichen Stände 
des Kreises zusammenzuhalten; 21 Fragen über streitige Reli- 
gionspunkte wurden angenommen, über welche laut des Reichs- 
tagsabschiedes Gutachten erstattet werden sollten. Auf.die Auf- 
forderung des Rates liefen aus Nürnberg drei Gutachten ein: 
sin im katholischen Sinne gehaltenes vom Barfüsser-, Prediger- 
und Frauenbrüderkloster, ein zweites vom Karthäuserprior und von 
Volprecht, dem Augustinerprior; ein drittes war vor allem von 
Osiander unter Beihilfe von Sleupner und Venatorius verfasst. 
Letzteres ward gedruckt ?). Alle drei waren ursprünglich für den 
zweiten Nürnberger Reichstag bestimmt, für den alle Stände 
Religionsvorschläge aufstellen sollten). Der erste Teil des 
Osiandrischen Ratschlages handelte über Gottes Wort, das allein 
auf der Bibel gegründet sein sollte, der zweite Teil über das 
Menschenwort, über den Schaden, den dasselbe verursacht habe, 
schliesslich über den Antichrist, der durch Prophezeiungen aus 
Daniel und der Offenbarung aus der kabbalistischen Berechnung _ 
des grossen Tieres, 666, auf Papst Silvester gedeutet wurde. 
Die Versammlung zu Speier wurde durch ein Mandat des‘ 
Kaisers vom 15, Juli verboten, da sie ohne seine Autorität angesetzt 
und dem päsptlichen Interesseentgegen war, das antilutherische Edikt 
dagegen ward von Neuem eingeschärft 5). Dies erregte anfangs 
grosse Bestürzung ; trotzdem aber hielten die fränkischen Stände 
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!) An Tetzel, 11. Aug. An‘ das Regiment, 11. Aug., Bb. 99. 
%) Lith, Erläuterung der Reformationshistorie, fol. 80. Der Rat an den 
Grafen Wilhelm von Henneberg, 17. December, Bb. 100. 3) An 
Tetzel, 6. August, Bb. 99. 4) Möller, Osiander, S. 23 ff, Abgedruckt 
bei Schülin, Fränkische Reformationsgeschichte, 8. 8 ff. 5) Förste- 
mann, Urkunden I, S. 204.
	        
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