Michels, Zur Geschichte des Nürnberger Theaters im 16. Jh. 29
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in der Regimentstub zu spilen’, aber mit dem Vermerke
vorzusehn, ‘das nit vil frömbds ‚gesinds herauf komme’.
(R. V. 1547. 10. S. 6.) Wo vom Spielhalten fremder Spiel-
leute die Rede ist, ist immer fraglich, ob wir nicht viel-
mehr an ‘Himmelreicher’ zu denken haben, die ihr ‘“Spring-
spiel’, Seiltanzen und ‘Fliegen’ oder ‘Spektakel mit selt-
samen Tieren’ trieben. Übrigens waren es wohl meist
[taliener, wenigstens wird einmal ein Hieronymus von Venedig
genannt (6. März 1545. R. V. 1545. 1. S. 53°). — Vgl. unten.
Zwei Punkte aber möchte ich hervorheben. Einmal,
dass es sich bei den Fastenaufführungen dieser Zeit keines-
wegs ausschliesslich oder auch nur vorzugsweise um jene
kleineren Dramen handelt, die xar” 2EoxHy sogenannten
Fastnachtspiele. Waren diese etwa mehr für Aufführungen
im engeren Kreise der Meistersinger bestimmt??) Hiermit
zusammen hängt die zweite Erscheinung, auf die ich be-
sonders hinweisen will. Am 13, August 1546 findet sich,
soweit ich die Rathsverlässe durchgesehen habe, zum letzten
Mal von zahlreichen früherer Jahre die Notiz, dass den
Meistersingern auf Sonntag eine Singschule erlaubt sei.
Für die unmittelbar folgenden Jahre mag sich diese Erschei-
nung aus der Ungunst der Zeitverhältnisse erklären. Dennoch
ist sie höchst bemerkenswerth. Zunächst darf wohl an-
genommen werden, dass nur für-das Auftreten vor ge-
ladenem Publicum in der Predigerkirche, der Frauenkirche
oder im Spital — beiläufig bemerkt noch nicht in der
Katharinenkirche, wie (trotz Archiv f. Litteraturgeschichte
3, 51) auf Wagenseils Autorität hin stets behauptet zu
werden pflegt — die Genehmigung eines ehrbarn Raths
oder des einen Bürgermeisters, der nach Verfügung vom
5 Von ‘Fastnachtspielen’ glaube ich hier deshalb sprechen zu
sollen, weil ihre Aufführung regelmässig in derselben Zeit wiederkehrt,
in der sich die längst über ihre ursprünglichen Grenzen erweiterte
Fastnachtlust geltend machte. Genau in denselben Monaten und oft
in unmittelbarer Nachbarschaft zu den hier mitgetheilten Protocollen
begegnen fort und fort Verbote gegen das ‘vermummt Fassnachtgehn’
und ‘Bursensitzen’, Bestimmungen über das Krapfenholen. der Metzger
und Fleischhackertänze. Alles das heisst der Zeit im weitesten Sinn
des Worts ‘fassnachtspil’. Auf das Verhältniss von Fastnachtdramen
und Weihnachtsdramen beabsichtige ich zurückzukommen.