Volltext: Zur Geschichte des Nürnberger Theaters im 16. Jahrhundert

Michels, Zur Geschichte des Nürnberger Theaters im 16. Jh. 29 
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in der Regimentstub zu spilen’, aber mit dem Vermerke 
vorzusehn, ‘das nit vil frömbds ‚gesinds herauf komme’. 
(R. V. 1547. 10. S. 6.) Wo vom Spielhalten fremder Spiel- 
leute die Rede ist, ist immer fraglich, ob wir nicht viel- 
mehr an ‘Himmelreicher’ zu denken haben, die ihr ‘“Spring- 
spiel’, Seiltanzen und ‘Fliegen’ oder ‘Spektakel mit selt- 
samen Tieren’ trieben. Übrigens waren es wohl meist 
[taliener, wenigstens wird einmal ein Hieronymus von Venedig 
genannt (6. März 1545. R. V. 1545. 1. S. 53°). — Vgl. unten. 
Zwei Punkte aber möchte ich hervorheben. Einmal, 
dass es sich bei den Fastenaufführungen dieser Zeit keines- 
wegs ausschliesslich oder auch nur vorzugsweise um jene 
kleineren Dramen handelt, die xar” 2EoxHy sogenannten 
Fastnachtspiele. Waren diese etwa mehr für Aufführungen 
im engeren Kreise der Meistersinger bestimmt??) Hiermit 
zusammen hängt die zweite Erscheinung, auf die ich be- 
sonders hinweisen will. Am 13, August 1546 findet sich, 
soweit ich die Rathsverlässe durchgesehen habe, zum letzten 
Mal von zahlreichen früherer Jahre die Notiz, dass den 
Meistersingern auf Sonntag eine Singschule erlaubt sei. 
Für die unmittelbar folgenden Jahre mag sich diese Erschei- 
nung aus der Ungunst der Zeitverhältnisse erklären. Dennoch 
ist sie höchst bemerkenswerth. Zunächst darf wohl an- 
genommen werden, dass nur für-das Auftreten vor ge- 
ladenem Publicum in der Predigerkirche, der Frauenkirche 
oder im Spital — beiläufig bemerkt noch nicht in der 
Katharinenkirche, wie (trotz Archiv f. Litteraturgeschichte 
3, 51) auf Wagenseils Autorität hin stets behauptet zu 
werden pflegt — die Genehmigung eines ehrbarn Raths 
oder des einen Bürgermeisters, der nach Verfügung vom 
5 Von ‘Fastnachtspielen’ glaube ich hier deshalb sprechen zu 
sollen, weil ihre Aufführung regelmässig in derselben Zeit wiederkehrt, 
in der sich die längst über ihre ursprünglichen Grenzen erweiterte 
Fastnachtlust geltend machte. Genau in denselben Monaten und oft 
in unmittelbarer Nachbarschaft zu den hier mitgetheilten Protocollen 
begegnen fort und fort Verbote gegen das ‘vermummt Fassnachtgehn’ 
und ‘Bursensitzen’, Bestimmungen über das Krapfenholen. der Metzger 
und Fleischhackertänze. Alles das heisst der Zeit im weitesten Sinn 
des Worts ‘fassnachtspil’. Auf das Verhältniss von Fastnachtdramen 
und Weihnachtsdramen beabsichtige ich zurückzukommen.
	        
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