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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
gestorben sind 28 (35) Kinder; von den Eltern oder Verwandten zurückgenommen 270 (588);
aus sonstigen Ursachen kamen 45 (47) Kostkinder außer Pflege; in 90 (97) Fällen war ein
Grund für die Aufgabe des Pflegeverhältnisses nicht angegeben. Unter den gestorbenen
28 (35) Kostkindern befanden sich 22 (31) Tages- und Nachtpflegekinder. Die Haupttodes—
ursache war, wie im Vorjahre, Lungenentzündung; ihr erlagen 7 (0) Kostkinder, darunter
5 (6) im Alter bis zu einem Jahr.
Weihnachten wurden 49 (51) Pflegemütter, die sich bei der Wartung und Pflege
der ihnen anvertrauten Kinder besonders hervorgetan hatten, mit einem Geldgeschenk von
je 56 bedacht; gleichzeitig wurde ihnen ein Anerkennungsschreiben des Magistrats zugestellt,
8. Stiftungen.
Unterrichtsstiftungen.
Neuerrichtete Stiftungen.
1. Hermann und Fritz Beckh-Sörgelsche Stipendienstiftung. Die am
5. August 1914 in Nürnberg verstorbene Justizratswitwe Katharina Beckh, geb. Sörgel in
Nürnberg, setzte mit Testament vom 14. Juni 1909 den Betrag von 10000 zur Errichtung
einer Stiftung aus mit der Bestimmung, daß die Stiftung zum ehrenden Andenken an ihre
früh verstorbenen zwei Söhne den Namen „Hermann und Fritz Beckh-Sörgelsche
Stipendienstiftung“ führen und unter der Verwaltung des Stadtmagistrats stehen soll.
Die Zinsen des Stiftungskapitals sollen alljährlich zur Verteilung von 2 Stipendien an
bedürftige Studierende der Universität Erlangen ohne Rücksicht auf die Fakultät, welcher sie
angehören, jedoch mit besonderer Rücksicht auf allenfallsige Angehörige der Burschenschaft
Germania verwendet werden. Ausnahmsweise soll es der Stiftungsverwaltung überlassen
bleiben, größere oder kleinere Stipendien zur Verteilung zu bringen. Der Magistrat hat
die Verwaltung gegen eine Gebühr von 50/0 der Rohrente übernommen und eine Stiftungs—
urkunde nach Maßgabe der vorstehend dargelegten letztwilligen Verfügung unterm 17. November
bezw. 1. Dezember 1914 aufgestellt. Die staatliche Genehmigung ist laut Entschließung des
Kgl. Staatsministeriums des Innern vom 13. Januar 1915 erteilt worden. Die Ausschreibung
zur Bewerbung um diese Stiftung erfolgt im städtischen Amtsblatt gleichzeitig mit jener für
die allgemeinen Universitätsstipendien der Stadt Nürnberg; die Bewerbungsfrist läuft von
Anfang des Septemibers bis 15. Oktober jeden Jahres. Die Verteilung der Stipendien
geschieht durch den Magistrat nach Vorschlag des jeweiligen magistratischen Stiftungsreferenten
im Einvernehmen mit dem magistratischen Stiftungspfleger. Sollten in einem Jahr Stipen—
diaten nicht vorhanden sein, so sollen die übrigbleibenden Renten zum Kapital geschlagen
werden. Die Auszahlung der verliehenen Stipendien erfolgt in zwei gleichen Beträgen, die
erste Hälfte am Schlusse des Winterhalbjahres, die zweite am Schlusse des Sommerhalbjahres
gegen Vorlage des akademischen Sittenzeugnisses; bei Abhebung des zweiten Teilbetrages
ist außerdem Stipendiatenprüfungszeugnis erforderlich. Stipendienheimfälle sind dem Stamm—
vermögen einzuverleiben. Die Ausrichtung der Stiftung kann erst nach Wegfertigung der
aus den Stiftungsrenten zu bestreitenden Schenkungssteuer im Jahre 1916 erfolgen.
2. Otto Ganttersche Bauschulstiftung. Der Hauptlehrer der städtischen
Bauschule in Nürnberg, Architekt Otto Gantter, verstorben am 7. September 1914, hat
aus seinem Nachlasse die Summe von 5000 zur Errichtung einer Stiftung bestimmt, die
in Verwaltung des Stadtmagistrats Nürnberg genommen werden soll. Der Magistrat hat
die Verwaltung gegen eine Gebühr von 50/0 der Rohrente übernommen und nach Maßgabe
der letztwilligen Verfügung des Stifters eine Stiftungs-Urkunde am 2. März 1915 aufgestellt.
Die Stiftung soll den Namen führen: „Otto Ganttersche Bauschulstiftung“' und' ihren
Sitz in Nürnberg haben. Die Zinsen sind nach Anfall jeweils der Direktion der städtischen