Volltext: Anselm von Feuerbach, der Jurist, als Philosoph

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geblieben, aber dies hinderte ihn nicht, über den von ihm 
so bewunderten Königsberger hinauszuschreiten und eine eigene 
Theorie der Strafe aufzustellen, sowie die Trennung von Moral 
ınd Recht vor ihm durchzuführen. Diese beiden Momente 
werden Feuerbach eine selbständige Stellung :in der Rechts- 
philosophie der Aufklärungszeit sichern. 
Ergebnisse. 
Ueberblicken wir nun das ganze philosophische Lebens- 
werk Feuerbachs, so finden wir, dass er nicht den grössten 
Philosophen, wie einem Leibnitz, Kant, Spinoza und anderen, 
die wir bewundern, gleichgestellt werden darf. Seinem System 
fehlt die Geschlossenheit und grossenteils auch die Origina 
tät. Er steht zu sehr im Bann des grossen Königsbergers, 
wenn. er auch in verschiedenen Punkten eine gewisse Selb- 
ständigkeit bewahrt. Auch ein tiefgehender Einfluss Rousseaus 
ınd der Aufklärungsliteratur ist in seinen Werken (besonders 
während der Jugendjahre) bemerkbar. Später finden. wir auch 
oe1 ihm den Einfluss von Fichte und Schelling, die er freilich in 
Hauptpunkten ihres Systems bekämpft; so z. B. in ihrem Suchen 
ınd in der Aufstellung eines obersten Grundsatzes der Philo- 
sophie. Aber trotzdem bleibt ihm manches hohe Verdienst. 
So vor allem seine Trennung von Moral und Recht, fernerhin 
die Aufstellung der Theorie des psychologischen Zwanges; 
ausserdem hat er die Grundlinien des modernen Staates in 
meisterhäfter Weise mit festen Strichen gezeichnet. Seine An- 
sicht über den Krieg stellt ebenfalls einen bemerkenswerten 
Wortschritt gegenüber Kant dar. Ganz besondere Anerkennung 
verdient aber. der hohe begeisterte Schwung seiner Sprache. 
Sie lässt uns über manches hinwegsehen, was uns an seiner 
Philosophie unvollkommen erscheinen dürfte. Und noch mehr, 
ohne diese Philosophie-wäre Feuerbach nie das‘ geworden, was 
er tatsächlich war: einer der grössten Bahnbrecher für hu- 
manere Ideen ım Strafrecht und in der Strafgesetzgebung 
seines Volkes.
	        
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