Volltext: Des Ritters Ludwig von Eyb des Aelteren Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg (1. Band)

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ses Zollern. Wie sein Herr Albrecht Achilles mit Recht 
als einer der Hauptvertreter des neu emporstrebenden Für- 
stenthums betrachtet wird, so sehen wir in ihm einen der 
ersten Typen des deutschen Beamtenthums. Das eigen- 
thümliche Standesinteresse des deutschen Ritters tritt bei 
ihm in den Hintergrund gegenüber den Anforderungen des 
fürstlichen Dienstes, denen er sich mit ganzer Seele widmet, 
Dieser Gesichtspunet ist denn auch der vorwiegende 
in seinen neuerdings von Höfler veröffentlichten »Denk- 
würdigkeiten brandenburgischer (hohenzollerischer) Für- 
sten« 8). In dieser höchst interessanten kleinen Schrift, die 
erst in den letzten Lebensjahren Ludwigs von Eyb ent- 
standen sein kann °), beschäftigt er sich hauptsächlich mit 
der Geschichte des Hauses Zollern in Franken und in der 
Mark Brandenburg seit der Belehnung Friedrichs IN. mit 
dem Burggrafthum Nürnberg durch König Rudolf I, in 
welcher er irrthümlicher Weise den ersten Erwerb dieses 
Reichslehens seitens der zollerischen Familie erblickt !°). 
Mit einiger Ausführlichkeit wird aber nur die Regierungs- 
zeit Kurfürst Friedrichs 1. und die ‚seines Sohnes Albrecht 
Achilles behandelt; mit entschiedener Vorliebe erzählt Lud- 
wig von Eyb namentlich die Geschichte des letztgenannten 
Fürsten. An der Erwähnung mannichfacher eigener Er- 
Jlebnisse fehlt es dabei natürlich nicht. Zum Schlusse wer- 
den verschiedene politische Rathschläge ertheilt, welche 
alle darauf hinausgehen, die zollerische Hausmacht zu stär- 
8) Ein kleiner Theil dieser Denkwürdigkeiten ist 1790 veröffent- 
licht worden in dem fränkischen Archive von Büttner, 
Keerl und Fischer, Bd,I. S.38ff. Dann hat Boyneburg 
a. a. 0. 8.434 von Neuem auf diese Schrift aufmerksam gemacht, 
und im Jahre 1849 wurde sie von Höfler als erster Band der 
von dem historischen Vereine zu Banıberg herausgegebenen Quel- 
lensammlung für fränkische Geschichte mit einem Commentare 
publiecirt. 
9) Dies ergibt sich schon aus der Erwähnung des Feldzuges 
gegen die schweizerische Eidgenossenschaft im Jahre 1499, an 
welchem Markgraf Friedrich Antheil nahm, in den Denkwürdig- 
keiten (Ausg. von Höfler 8.143. Die Paginirung 133 bei Höfler 
muss so verbessert werden, siehe dessen Note unter dem Inhalts- 
verzeichniss der Denkwürdigkeiten). 
10) Denkwürdigkeiten $S. 113. 114.
	        
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