Volltext: Des Ritters Ludwig von Eyb des Aelteren Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg (1. Band)

Il. Abschnitt. 
Ludwig’s von Eyb Schrift über das kaiserliche Landgericht des Burggraf- 
thums Nürnberg. 
I. Abtheilung, 
Familie und Person des Verfassers, Entstehungszeit, Veranlassung und 
Bedeutung seiner Aufzeichnung. 
s Der Verfasser der in dieser Arbeit mitzutheilenden 
Schrift über das Landgericht des Burggrafthums Nürnberg, 
nennt sich zu Anfang seiner Aufzeichnung selber: »hab 
ich Ludwig von Eyb fürgenomen, des landgerichts wesen 
ein auffzaichnuss zu thun« ($. 2). Die mit der Entstehung 
der Schrift beinahe gleichzeitige Nürnberger Handschrift, 
deren Text die Grundlage der unten folgenden Ausgabe 
bildet, bezeichnet ihren Inhalt als aus dem Buche des Rit- 
ters Ludwig von Eyb entnommen und noch eingehender 
sagt ein allerdings erst dem achtzehnten Jahrhundert an- 
gehöriger Codex der Göttinger Universitätsbibliothek, wel- 
cher gleichfalls eine Abschrift jener Aufzeichnung enthält, 
diese sei ein »Extract auss weyland Herrn Ludwig‘ von 
Eyb zu Eybburg dess Aeltern, Ritters, Landrichters und 
obristen Cammer- Meisters dess Burggrafthum zu Nürnberg 
seeligen Handbuch« !). Ist diese genaue Bezeichnung des 
i) Die Nürnberger Handschrift ist der oben Abschnitt I. 
Note 35 schon erwähnte Bd. XVII (XXI.) des herrschaftlichen 
Buches im Nürnberger Archivconservatorium, die Göttinger ist 
Cod, msc, hist. N. 138. bezeichnet.
	        
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