Volltext: Des Ritters Ludwig von Eyb des Aelteren Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg (1. Band)

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Unter den kaiserlichen Landgerichten nun, welche in 
der Erstrebung einer Gerichtsbarkeit über das ganze deut- 
sche Reich am entschiedensten vorgingen und insofern die 
grösste Aehnlichkeit mit den Fehmgerichten haben, erscheint 
als das bedeutendste das kaiserliche Landgericht des 
Burggrafthums Nürnberg, welches eine Zeit lang 
wirklich nahe daran war, jenen oft erwähnten Gedanken 
einer Stellvertretung des Kaisers in seiner allgemeinen Ge- 
richtsbarkeit seinerseits practisch durchzuführen !$). 
Die Anfänge dieses Gerichtes sind dunkel. Erst aus 
der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts haben wir be- 
stimmtere Nachrichten von demselben 1%). Aus diesen lässt 
Schon Senckenberg in seiner Abhandlung der wichtigen 
Lehre von der Kayserlichen Höchsten Gerichtbarkeit in Deutsch- 
land hat übrigens die westphälichen Gerichte im Zusammenhang 
mit den kaiserlichen Hof- und Landgerichten behandelt S.54 ff. 
Der Verwandtschaft der Fehmgerichte mit den kaiserl. Hof- und 
Landgerichten war sich aber auch die Reichsgesetzgebung be- 
wusst. Der Reichsabschied zu Worms von 1521. $. 17 bringt z. B. 
das Rotweiler Hofgericht mit den freien Stühlen in eine Kategorie: 
„Nachdem biss anher grosse unordnung an den freien stühlen 
auch an den peinlichen gerichten .geübt und gebraucht — —: 
solches hinfüro zu fürkommen, sollen und wollen wir an unsern 
stuhl zu Rothweilauch sonst bei andern oberkeiten der 
freien stühl verfügen, dass desshalben gehührlich Einsehen 
beschehe.« Neue Sammlung der R. A. Il. S. 206. Moser: 
teutsche Justizverf. II. S.917 findet allerdings seinerseits diese 
Zusammenstellung merkwürdig. 
18) Die Geschichte des Nürnberger Landgerichts kann hier 
nur in ihren Grundzügen kurz angedeutet werden. KEinzelnes dar- 
aus weiter auszuführen und zu begründen, wird noch im Verlaufe 
dieser Arbeit Veranlassung sein. Einstweilen verweise ich auf die 
Arbeiten von A, F. Riedel: Ueber den Ursprung und die Natur 
der Burggrafschaft Nürnberg in den philologischen und historischen 
Abhandlungen der k. Academie der Wissenschaften zu Berlin aus 
dem Jahre 1854, S. 386 ff., dann: Geschichte des preussischen Kö- 
nigshauses Th. I. 15861. 8.465 ff. und von A. Kluckhohn; Lud- 
wig der Reiche, Herzog von Bayern 1865. S.59 ff, Aus der älte- 
ren Literatur ist hier hervorzuheben: C. F., Jung: Kurze doch 
gründliche Anweisung, Was die Comitia Burggraviae In Nürnberg 
seye und involvire? Dann Was es mit der Hoheit des Kays. Land- 
Gerichts Burggrafthums Nürnberg vor eine aigentliche Beschaffen- 
heit habe? etc, Onolzbach 1733. S. 1—106. 
19) Der Landrichter zu Nürnberg wird erwähnt in einem 
Schutzbrief König Conrads für das Kloster Seligenpfordten vom
	        
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