Ginleitung.
Diele Chroniken, welde in und außerhalb Nürnberg
erfhienen find, fielen fHnurfirads die Behauptung auf, daß
feine Urkunde, in welder NürnbergS gedacht wird, Hinter das
Xahr 1056 zurücgeht, fagen aber zu gleicher Zeit, daß in
ben Kahren von 1039 bis 1056 Nürnberg die Marktfreiheit,
fowie das Zoll und Münzrecht erhalten habe, Zugleich
bemerkt man au, daß diefe Aufftelung nicht urkundlich ers
wiefen ‚werden fan. Im Jahre 1822 erfOienen aber auf
zinmal die „Negeften“ des Ritterz von Lang, ein Negifter
wirkliqH vorhandener Urkunden aus früheren Zeiten; in Den-
jelben findet fidh vor, daß von dem Kaifer Heinrich IIL am
16. Suli 1050 zu Noremberg, jeßt Nürnberg, ein FreiheitS-
brief über eine gewijfe Syena, einer Leibeigenen des Ritters
Nicolf, auzgejtellt wurde, und dies ift oder fol das Eritemal
fein, daß Nürnberg in einer Urkunde aufgeführt {id vor-
findet oder. vorgefunden wird. Alfo zwijchen den Jahren
1039 bi8 1056 erhielt bie Stabt das Münzrecht, die ZoNfrei-
heit fowie die Marktfreiheit. Ihr Umfang war damals auf
die nördlihe Seite der Pegnig befränkt, nämlich von der
Burg und dem Chiergärtnerthor zum MWafjerthurum, von dort
an den Pegnigfluß aufwärt zum Militärjpital, Schiehgraben,
Lauferfhlagthuum, hinauf über den MWeberZplaß zum Sröfd-
turn; von dort hinüber zum Thiergärknerthor und von da
hinab durch die Zikelgafie, hintere und vordere ZUl wieder
zum Wafferthuum, der fpäter al3 das LandgerichtSgefängniß
benmüßt wurde. Dies war gewiß Fein Meiner RKaunı und Fonnte