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Die Aufhebung der Judenschulden wurde durch königliche Erlasse
vom 16. September 13890 für Jedermann im Lande Franken und
Schwaben gesetzlich anerkannt. Unter diefen Erlassen haben wir auch
eine für die fränkischen Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schwein—
furt, Windsheim und Weißenburg besonders ausgestellte Urkunde, worin
der König bestimmt, „datz die burgermeister, rete und burger gemeinlichen
der stete (folgen ihre Namen), alle ire burgen besampt und besunder
und darczu ire undersessen und alle die iren ledig und loz sein süllen
genzlichen und gar aller geltschulde und anderr schulde, ... die sie
schuldig worden sein und gelten sullen unsern kamerknechten, allen juden
wie die genant sein.“ Der Wortlaut besagt offenbar, daß auch die
Communen der Städtedaller ihrer Schulden ledig sein sollten. Indeß,
wie Hegel bemerkt, die Herren der Stadt schämten sich doch, die neuen
erst im vergangenen Jahre verbrieften Darlehen au die Stadtkasse
wiederum zu vernichten und daher wurden diese Schuldposten in den
folgenden Jahresrechnungen noch lange fortgeführt, jedesmal aber die
Bemerkung zugefügt: „und der selben Judenschulde die burger (der
Rat), meynen ledig ze sein von der gnad wegen die der allerdurchlauchtigst
Fürst und herre her Wentzlaw römischer künig darumb geben hat.“
Die 4000 Gulden, die die Stadt an den König zu entrichten hatte,
sind demnach nicht im Interesse der Gesamtheit, sondern für die
einzelnen Bürger gezahlt worden. Natürlich hielt sich die Stadtgemeinde
für die Auslagen, die sie damit übernahm, schadlos und verlangte, daß ein
jeder ihrer Bürger, der von der Schuldentilgung Vorteil zog, für die ihm
erlassene Summe vom Hundert 30 Gulden an die Stadtkasse zahlen
sollte. Diese hatte davon im ganzen eine Einnahme von 6760 Gulden
und 810 Pfund Heller (Gold- und Silbergeld wurde damals besonders
gerechnet), nach Hegels Berechnung, und es blieb ihr, nach Abzug der
Kosten der oben erwähnten 4000 Gulden und anderer kleinerer Aus—
gaben immer noch ein Reingewinn von im ganzen 2400 Gulden. So
hatte also auch die Stadt als solche immer noch ein einträgliches Ge—
schäft gemacht. Das ganze Kapital aber, um welches abermals die
Juden in Nürnberg gebracht waren, berechnet sich in runder Summe
auf 22500 Gulden und 2700 Pfund Heller (neu, ein Gulden galt
damals etwa 1!/2 Pfund).
Trotz dieser wiederholten Beraubungen, trotz der geringen Sicher—
heit, die ein derartiges willkürliches Lerfahren für die Zukunft ver—
sprach, hörten die Juden, deren Reichtum noch lange nicht erschöpft
gewesen zu sein scheint, doch nicht auf, Geld auf Zinsen zu leihen,
obgleich sie natürlich den Schuldnern, je weniger sie auf eine Zurück—
zahlung des Kapitals rechnen konnten, um so härtere Bedingungen
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