Volltext: Die Burggrafen von Nürnberg im XII. Jahrhundert. Die Burggrafen von Nürnberg des XIII. Jahrhunderts (Bd. 1 und 2 in einer Bindeeinheit)

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gekränkt; ibm war die Pfalzgrafschaft von Burgund 
durch H. Otto II. von Meran schon 1241 und 1244 ver- 
pfändet worden. Er trat daher mit Gewalt der Waf- 
fen gegen seinen eigeuen Vater auf und zog im August 
1255 wider ihn zu Felde. Der König Ludwig von 
Fraukreich, dem Meranischen Hause verwandt, !? schlich- 
tete die Fehde und brachte eine Versöhnung zu Stande. 
Die Grundlage des Friedens war: die Auflösung des 
Verlöbnisses der Enukelkinder des Grafen Johann von 
Chalon, sowie des Burggrafen Conrad II., und der 
1255 vom Gegeukönige Wilhelm bestätigten Verträge, 
Der Burggraf Friedrich von Nürnberg erhielt von 
dem burgundischen Erbe nichts als die Advocatie der 
Reichsstadt Besancon, und für seine übrigen Ansprüche 
Geldentschädigung. 2 Er hatte der Uebermacht wei- 
chen müssen, weil seine Kräfte, obgleich unterstützt 
von seinem Vater Conrad IL., nicht zugleich in zwei 
entfernten Landstrichen erbittertem Kampfe gewachsen 
waren. 
Denn auch über das Meranische Erbe in Franken 
war Streit entstanden; Burggraf Friedrich d. j., sein 
Schwager Graf Friedrich von Truhendingen und seine 
Schwägerin, die Gräfin Beatrix von Orlamünde mussten 
sich ihre Rechte auf diese Erbtheile mit dem Schwerte 
erkämpfen; der Bischof Heinrich von Bamberg hatte 
sie, eine Oberlehnsherrlichkeit behauptend, als offenes 
Lehen eingenommen und besetzt. 1? Dies war bald nach 
dem "Tode Otto II. von Meran geschehen, und mächtige 
Herren, neidisch auf die wachsende Grösse der Nürn- 
berger Burggrafen und ihrer Sippen, unterstützten den 
Bischof dabei mit Rath und That, vor Allem der Graf 
121 Ludwig des Heiligen Grossvater, Philipp August, hatte zur dritten 
Gemahlin die Schwester Herzogs Otto von Meran, Agnes, 
322 Die Urkunden über diesen Vergleich s, Monum. Zollerana Nr. 
XLI — LIV. 
23 Quae nobis de morte ducis Meraniae vacare coeperunt, Urkunde vom 
Jahre 1249. M. Februar. Schannat Vindem., literar. II, 322
	        
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