Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften, die Straßenpolizei und die öffentliche Reinlichkeit, dann den Schutz der öffentlichen Anlagen und der städtischen Wasserleitungen in Nürnberg betreffend

22 
Bissige Thiere. 
8 54. Bissige Last- und Zugthiere müssen mit Maul— 
körben und zwar sogenannten Visiren versehen sein. 
Schlagende Pferde. 
8 55. Vor schlagenden Pferden hat der Führer die 
in der Nähe befindlichen Personen durch lauten Zuruf 
rechtzeitig zu warnen. 
V. Andere Bandlungen oder Anterlassungen, 
welche die Sicherheit und Bequemlichkeit des 
Verkehrs zu stören geeignet sind. 
a. Hinsichtlich der öffentlichen Straßen überhaupt. 
Anbieten von Gegenständen und Dienstleistungen auf 
öffentlichen Straßen. 
8 56. Personen, welche auf öffentlichen Straßen 
Gegenstände oder Dienstleistungen irgend welcher Art an— 
bieten wollen, haben, abgesehen von der sonst etwa nöthigen 
Erlaubniß zum Gewerbebetrieb, der Polizeibehörde ihre 
Aufstellungsorte anzuzeigen und dieselben sich genehmigen 
zu lassen, worüber ihnen Bescheinigung behändigt wird. 
Diese Bescheinigung, welche einem Anderen nicht zur Be— 
nützung überlassen werden darf, hat der Inhaber bei dem 
Geschäftsbetriebe auf öffentlichen Straßen bei sich zu führen, 
auf Erfordern der Polizeiorgane vorzuzeigen und, sofern 
er hiezu nicht im Stande ist, auf deren Geheiß den Auf— 
stellunggort bis zur Herbeischaffung der Bescheinigung 
zu verlassen. 
Die genannten Personen sind strafbar, wenn sie auf 
öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung oder 
an Orten, wo solches allgemein untersagt oder ihnen nicht 
gestattet ist, Aufstellung nehmen, wenn sie die ihnen ertheilte 
Bescheinigungan Andere überlassen, deren Vorzeigunggrundlos
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.