Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

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haben. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der die 
Räumung besorgende Oekonom, Akkordant oder Arbeiter haftbar. 
Die Polizeibehörde ist befugt, die Anwendung von Des— 
infektionsmitteln, die Benützung richtig konstruierter und richtig 
behandelter Latrinenreinigungsmaschinen u. s. w. bei Räumungen 
porzuschreiben, von Einhaltung der Räumungs- und Ab— 
fuhrzeiten zu dispensieren, ebenso die Abtrittgrubenräumungen 
während einzelner Tage im ganzen Stadtbezirk oder in ein— 
zelnen Teilen desselben zu untersagen. 
Anzeigepvflicht bei Räumungen von Abtritten. 
18) Jeder Hausbesitzer oder Stellvertreter desselben ist 
derpflichtet, spätestens am Tage vor Beginn jeder Räumung 
eines ihm gehörigen Abtrittes oder einer zur Aufnahme menschlicher 
Auswurfstoffe verwendeten Düngergrube hievon unter Angabe 
seines Namens, der betreffenden Hausnummer, des voraus— 
sichtlichen Zeitbunktes der Vollendung der Räumungsarbeiten, 
sowie des Namens und Wohnorts des die Räumung besorgenden 
Oekonomen, Akkordanten oder Arbeiters persönlich oder durch 
reinen Beauftragten bei der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten. 
Hierüber hat sich der Anzeiger eine Marke behändigen zu 
lassen, welche er später nach Besichtigung der geräumten Grube 
durch den amtlich bestellten Grubenaufseher demselben zu über— 
geben hat. 
Gestattung der Grubeneinsicht. 
19) Jeder Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter ist ver— 
pflichtet, nach der Räumung die Besichtigung der Gruben, so— 
wie der gesammten Abtrittsanlage durch den hiezu amtlich 
hestimmten Grubenaufseher, welcher auf Verlangen seine allge— 
meine Legitimationskarte vorzuzeigen hat, unweigerlich zu ge— 
statten, ebenso eine allenfalls erforderliche Nachvisitation. 
III. Neber Räumung beweglicher Abtrittfässer und 
Nachtkübel. 
Zeit und Art der Fässerabfuhr. 
20) Bewegliche Abtrittfässer (kossos mobiles) müssen 
mindestens alle 14 Tage und zur Zeit einer Epidemie in der 
daun von der Polizeibehörde bekannt zu gebenden kürzeren 
Frist gründlich geleert und gereinigt werden. 
Behufs der Reinigung sind dieselben außer Verbindung 
mit dem einmündenden Abtrittrohre zu setzen und mit dem 
Deckel wasserdicht und fest zu schließen. 
An Stelle des weggehobenen Fasses ist sofort ein geleertes 
und gehörig gereinigtes Faß unter das Abtrittrohr und zwar 
ganz genau anschließend zu setzen.
	        
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