Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

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hesteht in der Nutznießung des Grabes nach Maßgabe des 
jeweiligen Statuts. Der Inhaber eines solchen Nutzungsrechtes 
erhält als Grabbrief einen beglaubigten Auszug aus dem Grab— 
buche. 
Die Grabkaufverträge werden für jedes einzelne Grab 
nur mit einer Person abgeschlossen. Diese ist berechtigt, beim 
Abschlusse des Vertrages festzusetzen, wem außer ihr selbst das 
Recht auf Benützung des Grabes zustehen solle, kann jedoch 
ihre Anordnung jederzeit ändern und ergänzen. 
Eine Veräußerung des Grabes kann nur mit Bewilligung 
des Stadtmagistrates stattfinden. Jede Einräumung der Grab— 
berechtigung ist dem Stadtmagistrat anzuzeigen. 
18) Für das Benützungsrecht der Gräber sind folgende 
Preise für die nächsten 10 Jahre festgesetzt: 
1. für ein Familiengrab 
a) an den Terrassen-Mauern (bleibt späterer Fest— 
stellung vorbehalten), 
b) an den Umfassungsmauern, an welchen sich nur 
Gräber für Erwachsene befinden: 
bei dem Erwerbe für 10 Jahre auf 250 M., 
bei dem Erwerbe für 100 Jahre auf 1100 M., 
an den Rändern der Gruppen und zwar 
an den Hauptwegen: 
bei dem Erwerbe für 10 Jahre 
für Erwachsene.. 12325 M., 
für Kinder von 5 bis 15 Jahren. 60 M., 
für Kinder unter 5Z Jahren... 3830 M., 
dem Erwerbe für 100 Jahre für 
Erwachsene. 
an den Seitenwegen: 
dem Erwerbe für 10 Jahre 
für Erwachsenn. .. 100M., 
für Kinder von 5 bis 15 Jahren. 50 M., 
für Kinder unter 5Z Jahren... 25 M., 
bei dem Erwerbe für 100 Jahre für 
Erwachsene... . . 450M., 
—DDD0 
und bei dem Erwerbe auf 50 Jahre auf das 
Zwei- und einhalbfache des für den Erwerb 
auf 10 Jahre bestimmten Preises. 
2. für ein Turnusgrab: 
a) in den Abteilungen für Erwachsene. . 20 M., 
b) in den Abteilungen für Kinder von 5 
bis 15 Jahren. .. 10 M.,
	        
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