Volltext: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VII, 3

Väter und Mörder. 
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ich noch zuverlässig zu erfahren: ob Hauser von dem Mörder wirk— 
lich in den Schloßgarten bestellt war? ob nun endlich Frater Justins 
Aufenthaltsort am 14. Dezember konstatiert sei? ob von dem Zettel 
ein Faksimile gemacht worden? Wird Justin ganz verdachtlos be— 
funden, dann ist mir sehr wahrscheinlich, daß vornehme oder reiche 
Personen im Spiele sind.“ Hofmann berichtete (2. Februar 1834), 
„daß Justin am 14. Dezember v. J. nachgewiesenermaßen vom 
Hause entfernt gewesen ist.“ 
Vollkommen verständlich werden die späteren Mordgeschichten 
durch folgende Proklamation: 
„Seine Majestät der König von Bayern haben auf erhaltene 
Nachricht von der Art und den Einzelheiten des am 14. Dezember in 
dem Königlichen Hofgarten zu Ansbach an K. H. verübten Mordes 
geruhet, aus der Staatskasse für Jene eine Belohnung von Zehn— 
tausend Gulden Rhein. festzusetzen, welche den Gerichten hin— 
reichende Beweismittel an die Hand geben, um eine bestimmte Person 
als den Urheber oder Theilnehmer des gedachten Meuchelmordes zu 
verhaften und zu verurtheilen, — welches hiermit zur allgemeinen 
Wissenschaft gebracht wird. 
Ansbach, am 5. Januar 1834. 
Präsidium der Königlich Bayerischen Regierung 
des Rezat-Kreises.“) 
Dieser von König Ludwig J. ausgesetzte enorme Preis rief aber 
nicht lauter Mörder, er führte zunächst neue Väter herbei. Der 
Justizminister Freiherr v. Schrenck in München erhielt einen ano— 
nymen Brief mit dem Postzeichen Schongau: 
„Da ein jeder öffentlich aufgefordert wurde, das hochlöbliche Gericht 
mit jeder Muthmaßung, Kaspar Hauser betreffend, zu benachrichtigen, so 
finde ich für meine Pflicht, Euer Excellenz folgende Meinung kund zu thun. 
Sollte bei Kaspar Hausers Geschichte nicht etwa der gewesene Fürst Sol— 
kovsky und wie ich glaube Herzog von Lignitz mit ihm Spiel sein? Zu 
1) „Graf Stanhope hat auf die Entdeckung des Thäters keine Prämie aus⸗ 
gesetzt, welchen Entschluß seine fixen Ideen () wohl schwerlich hätten aufkommen 
lassen.“ Hofmann am 2. Februar 1834 in Antwort auf Klübers Erkundigung.
	        
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