Full text: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

154 
Verfassung. 
schend waren, und wegen groser Theuerung von 
dem Mangel gesunder Lebensmittel, oder andern 
unvermeidlichen Ursachen herruͤhrten. Im Fall 
aber doch eine Epidemie sich einmal einstellen 
sollte: so hat die Deputation zur Infection 
diesfalls solche Maasregeln zu nehmen, wodurch 
der weitern Ausbreitung soviel moͤglich, vorge⸗ 
beugt werden kan. Zu dem Ende sind unter an⸗ 
dern das Zaus zu St. Rochus und der Seba⸗ 
stiauspital, (s. o. pag. 92. und 94.) beede vor 
der Stadt gelegen, dazu bestimmt, die Kranken, 
und besonders arme, aufzunehmen, und von den 
Gesunden abzusondern. 
Zu dem Collegium der Aerzte und Apo— 
theker sind zwey Rathsglieder deputirt. Die 
Mediciner muͤssen schon graduirt, und auf Rei— 
sen gewesen seyn, auch sich noch einer Pruͤfung 
unterwerfen, ehe sie in das Collegium und zu 
dem Physicat angenommen werden. Sie haben 
bey diesem Collegium, welches 1592. errichtet 
wurde, fuͤnf Senioren, welche in medicina legali, 
uisa reperta und Gutachten erstatten, und wovon 
einer wechselsweise ein Jahr lang Dekan, der 
abgekommene aber fuͤr das naͤchste Jahr aͤlterer 
Visitator ist. Ihre Anzal bleibt unbestimmt, ge⸗ 
genwaͤrtig sind ihrer 12. Dem Collegium ist 
1607.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.